Rund um die Prüfung

Wie läuft eine IHK-Prüfung ab? Was müssen Auszubildende und Ausbildungsbetrieb wissen? Wir geben Ihnen dazu einen Überblick, z. B. zu Prüfungsarten und -kosten und anderen Rechtsgrundlagen.
Alle Auszubildenden legen während ihrer Ausbildung eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ab. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt.
Rechtsgrundlagen für die Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes sowie die Prüfungsordnung.
Die Prüfungsaufgaben werden von sogenannten Aufgabenerstellungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das Prüfungsergebnis legt ein Prüfungsausschuss fest, der aus Vertretern der Wirtschaft, den Gewerkschaften sowie Lehrern der Berufsschule besteht. Die Prüferinnen und Prüfer sind erfahren in dem Beruf, für den sie die Prüfung abnehmen, und ehrenamtlich für die IHK tätig.

Prüfungsarten und Kosten

Je nach Berufsausbildung legen Auszubildende in den Zwischen- und Abschlussprüfungen schriftliche, mündliche oder praktische Prüfungen ab.
Den voraussichtlichen Prüfungstermin teilt die IHK bereits zum Start der Ausbildung – auf der Eintragungsbestätigung zum Ausbildungsvertrag – mit. Die Prüfungstermine sind auch auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart veröffentlicht.
Prüflinge mit einem gültigen Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag müssen keine Prüfungsgebühren bezahlen. Die Kosten werden vom Ausbildungsunternehmen oder dem Bildungsträger getragen. Kostenpflichtig sind Wiederholungsprüfungen, Prüfungen in einer Zusatzqualifikation sowie Prüfungszulassungen in besonderen Fällen (Externenprüfung). Für Details siehe den Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 248 KB) der IHK zu Schwerin.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der Regel zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Teilnahme daran ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und dient zur Überprüfung des Wissenstandes.

Abschlussprüfung Teil 1

In Berufen mit gestreckter Prüfungsform ist die Abschlussprüfung in einen 1. und einen 2. Teil untergliedert. Die Ergebnisse der Teil 1 Prüfung fließen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Diese Prüfung findet in der Regel ebenfalls zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Dafür gelten dann besondere Bedingungen, wie in der Prüfungsordnung angegeben.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende mit sehr guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb können einen → Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB) auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Sie können die Ausbildung dann ein halbes Jahr vor dem ursprünglich geplanten Prüfungstermin beenden.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Auszubildende mit Behinderung können bei der zuständigen Stelle beantragen, dass ihre besonderen Belange bei der Zwischen- oder Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Ein solcher Nachteilsausgleich darf die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern, sondern gleicht nur die behinderungsbedingten Benachteiligungen aus.

Externe Prüfungsteilnehmer

Nach dem Berufsbildungsgesetz können auch Personen eine Abschlussprüfung machen, die sich durch Berufspraxis die Inhalte eines Ausbildungsberufes angeeignet haben. Senden Sie den ausgefüllten → Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB) an die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Prüfungsergebnis und Zeugnis

Für die Zwischenprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer eine schriftliche Teilnahmebescheinigung, für den Teil 1 der Abschlussprüfung eine schriftliche Ergebnismitteilung.
Die → vorläufigen schriftlichen Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung und der Abschlussprüfung Teil 2 werden online veröffentlicht. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhält der Prüfungsteilnehmer das IHK-Abschlussprüfungszeugnis. Teilnahmebescheinigung, Ergebnismitteilung und Zeugnis werden per Post verschickt. Es ist durch die Prüfungsteilnehmer sicherzustellen, dass die Briefkästen geleert und groß genug sind, damit die Dokumente in einem ordnungsgemäßen Zustand empfangen werden können.

Berufliche Perspektiven

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung starten die Auszubildenden direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine → IHK-Weiterbildung absolviert werden.