Urlaub - Ich bin dann mal weg

Während deiner Ausbildung hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr richtet sich unter anderem nach deinem Alter.
Wenn du eine Ausbildung machst, steht dir Erholungsurlaub zu. Urlaubsjahr ist immer das Kalenderjahr, die Mindestdauer regelt das Arbeitsrecht. Danach staffelt sich der Jahresurlaub nach deinem Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres:
  • Auszubildende unter 16 Jahren erhalten 30 Werktage.
  • Auszubildende unter 17 Jahren erhalten 27 Werktage.
  • Auszubildende unter 18 Jahren erhalten 25 Werktage.
Bist du zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt, hast du Anspruch auf 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr.

Werk- und Arbeitstage unterscheiden

Um die Dauer deines Urlaubs genau berechnen zu können, ist es wichtig, die Begriffe Werktage und Arbeitstage zu kennen.
  • Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Ist der Urlaub in deinem Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben, dann benötigst du für eine Woche Urlaub sechs Urlaubstage.
  • Arbeitstage sind die Wochentage von Montag bis Freitag. Für eine Woche Urlaub brauchst du in diesem Fall fünf Urlaubstage.

Vorteile durch tarifliche Urlaubsregelungen

Mehr Urlaubstage pro Jahr sind durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder branchenbezogenen Tarifvertrag möglich. Eine Ausnahme: Wenn der Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz höher ist als nach der tariflichen Regelung, so steht dir als minderjährigem Azubi die höhere Anzahl an Urlaubstagen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu.

Start oder Ende der Ausbildung mitten im Kalenderjahr

Darüber hinaus ist es für den Umfang deines Jahresurlaubs wichtig, ob du das ganze Kalenderjahr im Unternehmen gewesen bist. Gerade am Anfang und Ende deiner Ausbildung ist das häufig nicht die Regel. Grundsätzlich gilt: Bist du länger als sechs Monate eines Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt, hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ansonsten steht dir nur ein Teil des Jahresurlaubs zu.

Höhe des Urlaubsgeldes

Die Höhe deines Urlaubsgeldes bemisst sich nach der durchschnittlichen Vergütung in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Mögliche Ausnahmen findest du in deinem Ausbildungsvertrag. Im Urlaub wird dir die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Auch gut zu wissen

Rund um deinen Urlaub gilt es noch weitere Dinge zu beachten. So solltest du deinen Urlaub nur in der Zeit der Berufsschulferien nehmen. Sonst musst du während deines Urlaubs in die Schule. Dass dir für jeden besuchten Berufsschultag dein Ausbildungsbetrieb einen weiteren Urlaubstag gewährt, ist in diesem Zusammenhang sicher nur ein schwacher Trost.
Auch wichtig: Stimme den Urlaub auf jeden Fall rechtzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb ab, denn unangekündigt in den Urlaub zu gehen ist nicht erlaubt. Krankheitstage sind übrigens keine Urlaubstage. Allerdings musst du im Fall einer Krankheit im Urlaub unbedingt deinen Arbeitgeber informieren und ihm ein ärztliches Attest zuschicken.
Die gesetzlichen Grundlagen sind Bundesurlaubsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz.