Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen. Im Falle der Minderjährigkeit sind die gesetzlichen Vertreter mit einzubeziehen.
Die wichtigsten Punkte sind zu beachten:
- der Ausbildungsberuf,
- die Dauer des Ausbildungsverhältnisses,
- die Vereinbarkeit der Probezeit,
- die Ausbildungsvergütung,
- die Ausbildungszeit,
- der Urlaub und
- die BA-Betriebsnummer.
Der Berufsausbildungsvertrag wird bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin eingereicht und geprüft. Mit dem Eintragungsvermerk hat er Rechtskraft und muss von beiden Seiten (Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden) eingehalten werden.
Fragen zur Vertragsgestaltung beantworten Ihnen die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.
Ausbildungsvertrag online erstellen
Mit der Anwendung „Berufsausbildungsvertrag Online” (BABV online) können Sie den Berufsausbildungsvertrag elektronisch ausfüllen, von unserer Handelskammer online prüfen lassen, ausdrucken und so einen bereits mit unserer Handelskammer abgestimmtem Vertrag unterzeichnen.
Ihre Vorteile:
Ihre Vorteile:
- Firmendaten sind bereits voreingestellt
- Hinweistexte unterstützen Sie bei der Eintragung
- Mögliche Wahlqualifikationen werden sofort angezeigt
- Vorlagen verringern Ihren Aufwand
Login
Keine Zugangsdaten vorliegen? Informieren Sie sich hier.
- Wir beraten Sie kompakt (Nr. 3032374)
- Berufsausbildungsvertrag (Nr. 3019404)
- Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis (Nr. 4765898)
- Probezeit in der Ausbildung (Nr. 4765856)
- Arbeitszeit für Auszubildende (Nr. 4765606)
- Urlaub in der Ausbildungszeit (Nr. 4765642)
- Rund um die Prüfung (Nr. 4672134)