Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Um finanzielle Herausforderungen während der Ausbildung abzufedern, ist es möglich, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Wir haben dazu für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Nicht immer ist es möglich, unmittelbar am Wohnort eine Ausbildung anzunehmen. Unsere auf Flexibilität ausgerichtet Gesellschaft stellt so manch jungen Menschen vor Herausforderungen. Manchmal sind die Kosten, die mit der auswärtigen Ausbildung verbunden sind, ein gewichtiger Entscheidungsgrund. Es wurde eine Möglichkeit geschaffen, solche finanzielle Herausforderungen abzufedern: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wann wird BAB gewährleistet?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Ziele

Mit der Gewährung von BAB sollen
  • wirtschaftliche Schwierigkeiten überwunden werden, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen,
  • Ausgleiche am Ausbildungsmarkt unterstützt werden,
  • berufliche Beweglichkeit gesichert und verbessert werden.

Antrag

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Weitere Informationen zur Ausbildungsunterstützung