Zuschüsse für Berufsschüler

Zuwendungsempfänger sind Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern, die in einem Ausbildungsverhältnis in MV stehen und Landesfachklassen oder überregionale Fachklassen in MV besuchen müssen.
Gegenstand der Förderung sind Landeszuschüsse zu den Aufwendungen für die notwendige auswärtige Unterkunft für Berufsschülerinnen und Berufsschüler während des Berufsschulbesuches. Diese Aufwendungen schließen auch Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt zum Blockunterricht ein. Ihren Antrag senden Sie an das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

  • Die Berufsschülerin oder der Berufsschüler besucht regelmäßig die zuständige Berufsschule.
  • Bei unentschuldigten Fehltagen steht eine Zuwendung nach dieser Richtlinie nicht zu.
  • Der Zuschuss wird für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in sozialen Härtefällen gewährt.
  • Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Berufsschule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden beträgt.
  • Der Ausbildungsbetrieb beteiligt sich an den Aufwendungen für die notwendige auswärtige Unterkunft und für Fahrtkosten der Berufsschülerinnen und Berufsschüler mindestens in der Höhe des Landeszuschusses.
  • Darüber hinaus erhält die Berufsschülerin oder der Berufsschüler keine weitere Förderung durch dritte.

Kontakt

Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat 221
19048 Schwerin
Tel.: 0385 588-0
Web: www.regierung-mv.de

Weitere Informationen zur Ausbildungsunterstützung