Lokales
Solardachförderung für Kieler Unternehmen
Kiel fördert Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Das hat die Kieler Ratsversammlung am 17. Februar in einer neuen Förderrichtlinie beschlossen. Pro Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für Kieler Bürger, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen zur Verfügung. Seit dem 1. April können die Förderungen beantragt werden.
Damit Kiel klimaneutral wird, strebt die Landeshauptstadt eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung des Stadtgebietes aus 100 Prozent erneuerbaren Energien an. Der Ausbau von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) soll bis zum Jahr 2035 auf 50 Megawatt von aktuell etwa 14 Megawatt erhöht werden.
Mögliche Zuwendungsempfänger
Mögliche Zuwendungsempfänger sind juristische und natürliche Personen, die im Eigentum oder Besitz geeigneter Immobilien und/oder Liegenschaften auf Kieler Stadtgebiet sind und beabsichtigen, eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage auf/an ihrem Gebäude zu installieren oder eine Post-EEG-Anlage auf dem eigenen Gebäude auf Eigenverbrauch umzustellen.
Zu den Zuwendungsempfänger zählen insbesondere:
- Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen
- Private Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Unternehmen
- Vereine und Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
- Genossenschaften
- Mieter
Wird eine Maßnahme durch ein Drittunternehmen durchgeführt (Contracting- oder Pachtmodelle), kann auch hierfür eine Förderung gewährt werden. Auch hier muss der Antrag durch die Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte des Wohngebäudes gestellt werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden im alleinigen Eigentum der Landeshauptstadt Kiel oder von Gesellschaften an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt ist, des Landes Schleswig-Holstein oder der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Förderanträge erhalten Sie direkt bei der Landeshauptstadt Kiel.