Umsatzsteuer
Elektronische Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz soll beschränkt auf das Inland die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Für die Ausstellung ist eine Übergangsregelung enthalten.
Einen Überblick über dieEinführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke haben wir hier für Sie zusammengestellt. Zudem hat sich das BMF klarstellend zur E-Rechnungspflicht, beziehungsweise den Formaten, geäußert. Mehr erfahren Sie in der Zusammenfassung der DIHK.
Veröffentlicht am 22. Mai 2024