Verpackungsgesetz und Vollständigkeitserklärung
Wer in Deutschland Waren in Verpackungen für private Endkunden herstellt, importiert oder verpackt, muss sich an einem Dualen System beteiligen. Dazu zählen Produzenten, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer" und müssen sich registrieren.