Genehmigungspflichtige Gewerbe

Trotz Gewerbefreiheit bestehen für verschiedene Gewerbebereiche und ausgewählte Tätigkeiten besondere Genehmigungspflichten, die gegebenenfalls eine persönliche Zuverlässigkeit oder eine sachliche und fachliche Genehmigung voraussetzen.
Damit sind die gewerblichen Tätigkeiten in diesem Bereich entweder erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig. Prüfen Sie bitte genau, aus welchen Tätigkeiten Ihr Unternehmensgegenstand im einzelnen besteht und klären Sie Fragen vor der Aufnahme der Tätigkeit. Besonderheiten gibt es auch in den Tätigkeitsfeldern der Bereiche Gastgewerbe und Tourismus oder im Handel. Dafür stehen Branchenansprechpartnerinnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Die Rahmenbedingungen für die Gewerbeanmeldung in ausgewählten Gewerbebereichen sind jeweils im individuellen Fall zu klären und bedürfen einer detaillierten Betrachtung. Denn auch einzelne Bestandteile eines Gründungsvorhabens können betroffen sein. Hilfestellung für Ihre Fragen bekommen Sie in den IHK-Regionalcentern durch persönliche oder virtuelle Beratung. Buchen Sie direkt den Termin zur Branchenberatung Handel oder zur Branchenberatung Tourismus bzw. Gastgewerbe.
Für die nachfolgenden Tätigkeiten finden Sie weitere Informationen und spezielle Ansprechpartner, um die Voraussetzungen für eine Erlaubnis, Sachkundennachweise oder rechtliche Rahmenbedingungen zu klären:
Der Bereich Ihrer Frage ist nicht enthalten? Eine umfassende Sammlung "Genehmigungspflichtiger Gewerbe von A-Z" veröffentlicht die IHK Nürnberg für Mittelfranken mit Hinweisen zu den gesetzlichen Zulassungsbestimmungen.