Für erfolgreichen Außer-Haus-Verkauf: Mehr- und Einweg-Verpackung
Mehrwegangebotspflicht seit 1. Januar 2023: Gastronomen müssen Mehrwegalternativen vorhalten, sofern sie Speisen oder Getränke in Einwegkunststoffverpackungen zum Mitnehmen anbieten - Überblick für einen erfolgreichen Außer-Haus-Verkauf.