Straßenpersonenverkehr mit Omnibus im Linien- und Gelegenheitsverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Omnibusverkehr im Linienverkehr (§ 42) und Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
  • die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • und der Nachweis für die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehr durch den Unternehmer oder die für die Führung bestellte Person

Informationen über
  • die Fachkundeprüfung,
  • die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen,
  • die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit,
können im Downloadbereich abgerufen werden.
Aufgrund der Zusammenarbeit der Brandenburger Kammern und Berlin wird die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr durch die IHK Berlin durchgeführt.
Jeder Teilnehmer mit Brandenburger Wohnanschrift kann sich bei der IHK Berlin zur Prüfung anmelden.
Die zuständige Verkehrsbehörde des IHK-Bezirks Ostbrandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).