Nr. 4497740

Verkehr

Die Wirtschaft ist auf ein leistungsstarkes Transportgewerbe angewiesen. Transportunternehmen des Güterkraft- oder Personenverkehrs unterliegen einer Vielzahl von speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Bereits bei der Gründung sind besondere Berufszugangsbedingungen zu beachten. Ferner können zusätzliche Qualifikationsanforderungen an das Unternehmen, den Unternehmer selbst und/oder die Fahrzeugführer gestellt werden.
Die IHK ist zuständig für die Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragten, EU-Berufskraftfahrer und der Fachkundeprüfungen für Güterkraftverkehr, Omnibusse sowie Taxi- und Mietwagen
Heike Trusch
Referentin Verkehr
Fachbereich Recht, Markt- und Berufszugang