Spielhallen

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Straftat dar.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO) sowie dem Betreiben (§ 33i GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO).
Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten und Betreiber von Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit haben einen IHK-Unterrichtungsnachweis vorzulegen.
Ein Sozialkonzept muss erstellt werden und eine regelmäßige Schulung des Personals muss erfolgen. Hier müssen die anerkannten Schulungsanbieter, die vom zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ref. G 4 auf Ihrer Internet-Liste aufgestellt sind.
Seit dem 5. April 2013 ist das Brandenburger Spielhallengesetz (BbgSpielhG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergebenden Vorgaben an die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen. Ziel ist es, den Bestand von Spielhallen zu begrenzen und ihr Erscheinungsbild zu regeln.
Für die Spielhallenerlaubnis wird eine Gebühr erhoben.

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten - Termine 2024

Termine zur Unterrichtung für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
(für eine Erlaubnis gemäß § 33 c Gewerbeordnung) in deutscher Sprache:
Termin Anmeldeschluss
25. Oktober 2024
- abgesagt -
22. November 2024 08. November 2024
Unterrichtungsort
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
Gebühr: 150,00 EUR

Für die Unterrichtung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss ist jeweils 2 Wochen vor dem Unterrichtungstermin.

Nähere Auskünfte zur Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten erhalten Sie bei Heike Trusch (siehe Kontakt rechts).