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Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Straftat dar.
Für WohneigentumsverwalterInnen, VerwalterInnen von Mietwohnungen und ImmobilienmaklerInnen gelten vielfältige Regeln. Was MaklerInnen und VerwalterInnen beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.