Neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Mit der neuen am 29.06.2023 in Kraft getretenen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EU), kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Sie regelt EU-weit , dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- , ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.