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Zahlungsbedingungen im internationalen Handel

Die internationalen Zahlungsmodalitäten beinhalten die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und weitere Auflagen. Es wird unterschieden zwischen Zahlungsbedingungen ohne Dokumente und Zahlungsbedingungen mit Dokumenten. Bei den Modalitäten ohne Dokumente ist der Zahlungszeitpunkt entscheidend: zum Beispiel Bezahlung vor, bei oder nach der Lieferung/Erhalt der Ware. Bei Bezahlung mit Dokumenten/gegen Dokumente z. B. Handelsrechnungen, Frachtbriefe erfolgt die Herausgabe dieser erst bei Bezahlung.

Die wichtigsten Zahlungsbedingungen und deren Risiken im internationalen Warenverkehr:

  • COD - Cash on Delivery (Zahlung bei Lieferung: Bei der Wahl von COD fehlt das uneingeschränkte Vertrauen zum Importeur. Die Bezahlung erfolgt direkt nach Erhalt der Lieferung, ohne Qualitätsprüfung - im "Nachnahmeverfahren". Es besteht jedoch ein Restrisiko bei Nichtannahme der Lieferung durch den Importeur.
  • Clean Payment (Zahlung gegen einfache Rechnung): Die Lieferung erfolgt ohne jede Sicherheit für den Exporteur und wird vom Importeur erst nach Lieferung, Erhalt der Rechnung, nach Prüfung der Qualität und nach Ausnutzung des Zahlungsziels bezahlt. Der Lieferant trägt hierbei die Kreditkosen sowie das Kreditrisiko und verzichtet auf jegliche Zahlungsabsicherung.
  • CBD - Cash before Delivery (Vorauszahlung), auch "Advanced Payment" oder "CIA/Cash in Advance": Die Zahlung des kompletten Warenwertes wird vor der Lieferung fällig und birgt daher ein hohes Risiko des Käufers.
  • Payment on Account (Anzahlung): Bei dieser Modalität ist es in der Regel üblich, dass der Lieferant eine Bankgarantie als Sicherheit zur Verfügung stellt.
  • C/D (auch CAD) - Cash against Documents (Zahlung gegen Dokumente) auch D/P - Documents against Payment: Hierbei handelt es sich um eine Art Dokumenteninkasso. Die Ware wird nicht direkt zum Warenempfänger geliefert, sondern an das Lager der importierenden Spedition oder an ein Zolllager. Die Dokumente gehen von der einreichenden Bank (Remitting Bank) an die Inkassobank (Collecting Bank). Die Herausgabe der Ware erfolgt nur dann, wenn nach erfolgter Zahlung die von der Inkassobank freigegebenen Originaldokumente vorgelegt werden können. Dies Variante birgt das Risiko eines Reklamationshemmnisses, da die Ware ohne Prüfung (Sichtkontrolle) komplett bezahlt wird. Der Vorteil ist eine kostengünstige Abwicklung und ein relativ langes Zahlungsziel (Seetransport).
  • D/A - Dokuments against Acceptance (Dokumente gegen Akzept): Hier erfolgt die Zahlung wie bei C/D, jedoch mit dem Unterschied, dass der Importeur ein Zahlungsziel erhält. Die Dokumente werden von der Inkassobank bereits vor der Zahlung ausgehändigt. Hier fehlt daher dem Exporteur die Gewähr (siehe C/D), da die Dokumente schon bei der Abgabe eines Zahlungsversprechens herausgegeben werden und die Sicherheit bezüglich einer Liquidität des Importeurs fehlt. Die Inkassobank kann daher zur Sicherheit vom Importeur ein Akzept (Wechsel) verlangen. Dieses wird von der Inkassobank dem Exporteur über die einreichende Bank als Sicherheitsnachweis weitergeleitet und verbleibt solange bei der Inkassobank, bis die Zahlungsfälligkeit eintritt.
  • L/C - Letter of Credit (Dokumenten - Akkreditiv): Mit dieser Zahlungsmodalität erhalten beide Parteien Sicherheit. Der L/C ist eine Verpflichtung einer vom Importeur bestimmten Bank, nach Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente, die vom Exporteur ermittelte Rechnungssumme zu zahlen. Erst nach der Zahlung erfolgt die auf diese Art für den Exporteur abgesicherte Lieferung. Ein Risiko trägt jedoch die Bank, falls der Importeur die Dokumente nicht auslösen sollte.Ergänzend hierzu informieren wir, dass die Internationale Handelskammer (ICC) offiziell eine neue Zahlungsverkehrsbedingung im Außenhandel eingeführt hat: die Uniform Rules for Bank Payment Obligation (BPO).

ICC Uniform Rules for Bank Payment Obligations (URBPO)

Das neue Regelwerk gilt seit dem 1. Juli 2013. Mit der BPO bietet die ICC jetzt die Option, künftige Zahlungsversprechen im Auftrag ihrer Firmenkunden in standardisierter Form abzugeben. Grundlage hierfür ist eine technische Plattform, die die Daten von Importeur und Exporteur elektronisch abgleicht. Wesentlicher Charakter ist, dass das Zahlungsversprechen der Bank des Käufers nicht direkt an den Lieferanten erfolgt, sondern gegenüber der Bank des ausländischen Exporteurs. Diese gesicherte Zahlungsweise soll den Einsatz des Umlaufkapitals optimieren und die Risiken der offenen Rechnung minimieren. Standardisierte Zahlungsverpflichtungen in Form einer Bank Payment Obligation nehmen bei internationalen Handelsaktionen zunehmend eine wichtige Rolle als Instrument der Zahlungssicherung ein. Bank Payment Obligations werden Dokumetenakkreditive zum Teil zurückdrängen, da Geschäfte gegen offene Rechnung einen sehr hohen Marktanteil ausmachen und Bank Payment Obligations ein ideales Instrument sind, Geschäfte auf der Basis "open account" abzusichern. Um den Umgang mit dem Instrument der Bank Payment Obligation für die Praxis zu erleichtern, hat die ICC jetzt einen Leitfaden mit dem Titel "The ICC Guide to the Uniform Rules for Bank Payment Obligations" (Autor: David J. Hennah) veröffentlicht (ICC Publikation 751E), der über den Online Shop der ICC Deutschland bezogen werden kann. Darin werden die technischen Details und rechtlichen Rahmenbedingungen der Abwicklung von Bank Payment Obligations auf der Grundlage de URBPO praxisgenau dargelegt.