Möglicher Betrug mit Fake-Negativbewertungen
Negative Bewertungen oder Rezensionen im Netz gefährden den Ruf und die Umsatzzahlen eines jeden Unternehmens. Immer häufiger erhalten auch Unternehmen im Bezirk der SIHK schlechte Bewertungen z.B. bei Google von unbekannten oder anonymen angeblichen Kunden. Natürlich ist das Interesse der Betroffenen groß, diese wieder entfernen zu lassen.
Da kommt das Angebot des Anrufers, sich gegen Gebühr um die Angelegenheit zu kümmern und die Fake-Bewertung anwaltlich löschen zu lassen, wie durch Zufall genau zur rechten Zeit. Doch Sandra von Heine von der SIHK warnt: „Es besteht der Verdacht, dass hier unseriöse Unternehmen die negativen Bewertungen vorher selbst abgeben, um sie dann nach Zahlung durch das Unternehmen ganz einfach selbst wieder zu löschen, ohne jemals einen Anwalt einzuschalten. So wird ohne viel Aufwand abkassiert“.
Betroffene Unternehmen sollten auf keinen Fall übereilt Aufträge zur Löschung am Telefon erteilen.
Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung. Gibt es Anhaltspunkte für eine Falschbehauptung oder strafbare beleidigende Aussagen o.ä., dann sollte man sich direkt an den Betreiber der Plattform wenden, auf welcher die Kundenbewertung veröffentlicht wurde und den Antrag stellen, die Bewertung zu entfernen.
Weitere Infos zu Betrugsmaschen im Netz auch unter sihk.de/pishing
06.02.2023