Spielraum bei Auswahl des Schulungsangebots

In einem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts wurde entschieden, dass die Arbeitgeberin nicht nur die Seminargebühr für Schulungen der Betriebsratsmitglieder tragen muss, sondern auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
In dem konkreten Fall ging es um eine Arbeitgeberin, bei der eine Personalvertretung eingerichtet ist, deren Schulungsanspruch sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt. Weil die Arbeitgeberin die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine mehrtägige, in Präsenz stattgefundene Grundlagenschulung der neuen Personalvertretungsmitglieder ablehnte, klagte die Personalvertretung auf Kostenübernahme. Die Arbeitgeberin verweigerte dies mit dem Hinweis, ein zeit- und inhaltsgleich angebotenes Webinar desselben Schulungsanbieter sei günstiger. Die Vorinstanzen verpflichteten die Arbeitgeberin zur Übernahme der Kosten. Dem schloss sich nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) an: Die Personalvertretung habe einen gewissen Spielraum bei der Auswahl des Schulungsformats. Der Auswahl stehe auch nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar regelmäßige höhere Kosten durch Übernachtung und Verpflegung anfallen als bei einem Webinar (BAG, Beschluss vom 7. Februar 2024, Az.: 7 ABR 8/23).