Gewerberecht
Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige „gefahrgeneigte“ Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit Nachweise insbesondere der Fachkunde erforderlich. Die Liste führt die meistgenutzten auf - sie kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Erlaubnisse und Zulassungen werden im Allgemeinen von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde (Landkreis) erteilt; in kreisfreien Städten vom jeweiligen Ordnungsamt. Einige der Erlaubnisse werden von anderen Stellen erteilt.
- Persönliche Zuverlässigkeit, z. B. Polizeiliches Führungszeugnis „zur Vorlage bei Behörden“, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Sachliche Voraussetzungen, z. B. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume
- Fachliche Voraussetzungen, z. B. Fachkundenachweis, Bescheinigung, Zeugnis, Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage | Persönliche Zuverlässigkeit | Sachliche Voraus- setzungen |
Fachliche Voraussetzungen |
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Altenpfleger; AltPflG | ja | nein | Ausbildung und Prüfung |
Arbeitnehmerüberlassung; AÜG | ja | nein | (für die Region Elbe-Weser: Agentur für Arbeit Kiel, 24131 Kiel) |
Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO | ja | ja | IHK-Unterrichtung, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe |
Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG | nein | nein | drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen |
Fahrlehrer; FahrlG | ja | nein | Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung |
Fahrschulen; FahrlG | ja | ja | Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang |
Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater; § 34 f bzw. § 34 h GewO | ja | ja | IHK-Sachkundeprüfung; Registrierung bei der IHK |
Gaststätten | ja | ja | Anzeigepflicht für Gastronomiebetriebe beim Ordnungs-/Gewerbeamt |
Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG | ja | ja | IHK-Fachkundeprüfung |
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG | nein | nein | IHK-Sachkenntnisprüfung |
Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG | ja | ja | Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT, Sachkundeprüfung beim BNA |
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG | ja | nein | IHK-Fachkundeprüfung |
Immobilienmakler, Bauträger; § 34 c GewO | ja | ja | s. a. MaBV |
Immobiliardarlehensvermittler; § 34 i GewO | ja | ja | IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV und weitere Nachweise (IHK) |
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG | ja | nein | Ausbildung und Prüfung |
Krankentransport; RDG | ja | ja | Prüfung oder Nachweis einer angemessenen Tätigkeit in einem Unternehmen |
Pfandleiher; § 34 GewO | ja | ja | Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder -vermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis § 34 Gewerbeordnung |
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO | ja | (ja) | IHK-Unterrichtung, Erlaubnis |
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG | ja | ja | IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen, |
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater; § 34 d bzw. § 34 e GewO | ja | ja | IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise (IHK), Registrierung bei der IHK |
Versteigerer; § 34 b GewO | ja | ja | Erlaubnis |