Gewerberecht

Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige „gefahrgeneigte“ Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit Nachweise insbesondere der Fachkunde erforderlich. Die Liste führt die meistgenutzten auf - sie kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Erlaubnisse und Zulassungen werden im Allgemeinen von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde (Landkreis) erteilt; in kreisfreien Städten vom jeweiligen Ordnungsamt. Einige der Erlaubnisse werden von anderen Stellen erteilt.
  • Persönliche Zuverlässigkeit, z. B. Polizeiliches Führungszeugnis „zur Vorlage bei Behörden“, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Sachliche Voraussetzungen, z. B. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume
  • Fachliche Voraussetzungen, z. B. Fachkundenachweis, Bescheinigung, Zeugnis, Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage Persönliche Zuverlässigkeit Sachliche Voraus-
setzungen
Fachliche Voraussetzungen
Altenpfleger; AltPflG ja nein Ausbildung und Prüfung
Arbeitnehmerüberlassung; AÜG ja nein (für die Region Elbe-Weser: Agentur für Arbeit Kiel, 24131 Kiel)
Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO ja ja IHK-Unterrichtung,
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG nein nein drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen
Fahrlehrer; FahrlG ja nein Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung
Fahrschulen; FahrlG ja ja Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang
Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater; § 34 f bzw. § 34 h GewO ja ja IHK-Sachkundeprüfung;
Registrierung bei der IHK
Gaststätten ja ja Anzeigepflicht für Gastronomiebetriebe beim Ordnungs-/Gewerbeamt
Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG ja ja IHK-Fachkundeprüfung
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG nein nein IHK-Sachkenntnisprüfung
Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG ja ja Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT,
Sachkundeprüfung beim BNA
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG ja nein IHK-Fachkundeprüfung
Immobilienmakler, Bauträger; § 34 c GewO ja ja s. a. MaBV
Immobiliardarlehensvermittler; § 34 i GewO ja ja IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV
und weitere Nachweise (IHK)
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG ja nein Ausbildung und Prüfung
Krankentransport; RDG ja ja Prüfung oder Nachweis einer angemessenen Tätigkeit in einem Unternehmen
Pfandleiher; § 34 GewO ja ja Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder -vermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis § 34 Gewerbeordnung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO ja (ja) IHK-Unterrichtung, Erlaubnis
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG ja ja IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen,
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater; § 34 d bzw. § 34 e GewO ja ja IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise (IHK), Registrierung bei der IHK
Versteigerer; § 34 b GewO ja ja Erlaubnis