Spielgeräteaufsteller

Gesetzliche Regeln für Spielgeräteaufsteller

Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wurde durch § 33c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt mit dem gewährleistet werden soll, dass Gewerbetreibende und Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Unterrichtung umfasst 6 Unterrichtsstunden und behandelt Themen wie Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht der Bundesländer, Gewerbeordnung und Spielverordnung.
Ferner müssen Aufsteller über ein Sozialkonzept verfügen. Das Sozialkonzept soll dazu dienen, Aufsteller und Beschäftigte frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen zu lassen und Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler aufzuzeigen.
Mit der Unterrichtung wird das Ziel verfolgt, die Aufsteller von Spielgeräten mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen.

Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis für das Unterrichtungsverfahren wurde vom Bundeswirtschaftsministerium wie folgt geregelt:
  • Der Unterrichtungsnachweis ist nur von Aufstellern zu erbringen, die nach dem 1. September 2013 einen Antrag nach § 33c Abs. 1 GewO stellen.
  • Nach § 33 Abs. 3 Satz 4 GewO ( "Der Aufsteller darf mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Abs. 2 Nr. 2 erfüllen") sind auch die am 1. September 2013 bereits beschäftigten Mitarbeiter des Aufsteller erfasst. Daher hat unabhängig davon, ob der Aufsteller selbst einen Unterrichtungsnachweis erbringen muss oder nicht, sein mit der Aufstellung befasstes Personal die Unterrichtung nachzuweisen.
  • Der Begriff des Personals, das mit der Aufstellung von Spielgeräten beschäftigt ist, ist eng zu fassen. Nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich vor Ort Geräte aufstellen, sollen vom Unterrichtungsverfahren erfasst werden. Nicht betroffen sind somit Personen, die lediglich Büroarbeiten durchführen oder bereits aufgestellte Spielgeräte warten.
Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Punkte explizit klargestellt:
  • Die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung besitzt bundesweite Geltung.
  • Die Unterrichtung erfolgt zwar nicht länderspezifisch. Die Grundzüge des Spielrechts des Landes, in dem die Unterrichtung stattfindet, sind jedoch einzubeziehen.
Hinweis für Gaststätten:
Zur erlaubnispflichtigen Aufsteller wird ein Gastwirt erst dann, wenn er selbst das unternehmerische Risiko der in seinen Räumen aufgestellten Spielgeräte zumindest mitträgt. In diesem Fall ist er zur Teilnahme an der Unterrichtung nach § 33c GewO verpflichtet.

IHK-Unterrichtung

In Niedersachsen wird die Unterrichtung zentral von der IHK Hannover durchgeführt. So kann trotz der erwarteten niedrigen Fallzahlen eine zeitnahe und kostengünstige Unterrichtung garantiert werden. Dennoch kann es passieren, dass Betriebe und deren Mitarbeiter im ungünstigsten Fall auf den nächsten Unterrichtungstermin warten müssen. Diesen Umstand können die einzelnen Bundesländer begegnen, indem sie die Erlaubnisse mit entsprechenden Auflagen versehen oder befristen.
Das Unterrichtungsverfahren findet in der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover jeweils von 13 bis 18 Uhr statt. Die Unterrichtung umfasst Themen wie Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht der Bundesländer, Gewerbeordnung und Spielverordnung. Die Gebühr finden Sie im Gebührentarif der IHK Hannover
Die Anmeldung erfolgt über die Website der IHK Hannover. Dort befinden sich auch die Angaben über die jeweiligen Unterrichtungstermine.