Wir über uns
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Dezember 2024
Die IHK Elbe-Weser ist bemüht, ihre Website “www.ihk.de/elbeweser” mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) bzw. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.
Aktuell ist diese Website nach unserer Selbsteinschätzung in weiten Teilen barrierefrei nutzbar. Lediglich im technischen Bereich kann es zu Einschränkungen kommen sowie bei einigen Inhalten, die ausschließlich als Datei zum Herunterladen bereitgestellt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind aus verschiedenen Gründen (noch) nicht barrierefrei.
Als IHK Ebe-Weser nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Elbe-Weser zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
- Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK Elbe-Weser somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.
Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierfrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 6. August 2020 erstellt und zuletzt am 12. Dezember 2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Elbe-Weser Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Tel. 0511/120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de