Nr. 1701736
Dienstleistungen

Versicherungsvermittler

Das Versicherungsvermittlergesetz sieht eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führte bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Die Zulassung als Versicherungsvermittler ist demnach nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Die Versicherungsvermittlerverordnung regelt insbesondere Details des Sachkundenachweises, die Sachkundeprüfung und die Anforderungen an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Industrie- und Handelskammern sind die "zuständige Stelle" für die Führung des Registers und auch zuständig für die Erlaubniserteilung. Auch die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler wird von den Kammern abgenommen.
Peter Al Yaakoub
Recht und Steuern
Vermittlerwesen
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