Versicherungsvermittler

Verfahren für Hinweisgeber

Die IHK Elbe-Weser bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Informationen weiterzuleiten, die sich auf Verstöße gegen einschlägige Vorschriften aus der Gewerbeordnung (GewO) und der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) richten.
Sie können sich mit Ihren Hinweisen per Post, telefonisch oder auch per E-Mail über vermittler-beschwerde@elbeweser.ihk.de an uns wenden.
Hinweise, die sich auf Defizite auf Produktebene (z. B. keine oder fehlerhafte Zulassung von Versicherungsanlagen), bei der Versicherungsaufsicht und insbesondere bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beziehen, fallen nicht in die Zuständigkeit der IHK.
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten sollte der Versicherungsombudsmann als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle kontaktiert werden.
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten verweisen wir auf die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO.