Ausbildung
Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnungen (§ 5 BBiG) sind die wesentlichen Grundlagen für den Erfolg der dualen Ausbildung in Deutschland.
Durch sie sind die Inhalte, der Verlauf der Ausbildung und die Prüfungen bundesweit vergleichbar.
Der Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt und die IHK-Zeugnisse genießen in Deutschland und international hohe Wertschätzung.
In Ausbildungsordnungen stehen für die jeweiligen Berufe:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
- die Ausbildungsdauer,
- die Kompetenzen, die ein Azubi erwerben soll.
Das sind- berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild),
- eine Übersicht, in welchem Ausbildungsjahr welche Inhalte gelernt werden sollen (zeitliche Gliederung) und
- die Prüfungsanforderungen.
Die IHK-Ausbildungsberater stellen auf Grundlage der Ausbildungsordnung gemeinsam mit den Unternehmen fest, in welchen Berufen ausgebildet werden kann und ob gegebenenfalls eine Verbundausbildung sinnvoll ist.
In der folgenden Liste finden Sie die Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne der häufigsten Berufe.
Über die Berufsbezeichnung erhalten sie weitere Informationen zum Berufsbild sowie Ausbildungsrahmenpläne, sachliche und zeitliche Gliederungen (Ausbildungspläne), Informationen zu Zusatzqualifikationen.
Hier nicht aufgeführte Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne erhalten Sie über die Berufesuche des Bundesinstituts für Berufsbildung.