Ausbildung

IT-System-Elektroniker / IT-System-Elektronikerin

Wichtig:
Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf den Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020. Für die Ausbildung zum/zur IT-System-Elektroniker/-in mit früherem Ausbildungsstart beachten Sie bitte diese Seite.
Arbeitsgebiete:
IT-System-Elektroniker installieren und konfigurieren IT-Systeme, IT- und Telekommunikationsnetzwerke, Komponenten wie Telefonanalagen und Drucker sowie Anlagen der Gebäudesicherheit und Videoüberwachung. Sie richten die hierfür benötigte elektrische Versorgung her, installieren Software und richten die Arbeitsplätze unter ergonomischen Gesichtspunkten ein. Zudem planen sie Wartungsarbeiten und beheben Störungen im IT-Infrastrukturumfeld. Im Vergleich zu den anderen IT-Berufen weist die Arbeit der IT-System-Elektroniker den höchsten Anteil an elektrotechnischen Aspekten auf.
IT-System-Elektroniker verlegen Leitungen und überprüfen die elektrischen Schutzvorrichtungen. Sie installieren und konfigurieren aber auch Software, nehmen IT-Systeme in Betrieb, überprüfen deren Funktionsfähigkeit, weisen Kunden in die Funktionsweise der Systeme ein und erstellen Dokumentationen. Sie planen Serviceleistungen inklusive Kalkulation und Abrechnung, sind zuständig für die Fehleranalyse und Störungsbeseitigung an IT-Systemen und implementieren Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Sie beraten Kunden über Nutzungsmöglichkeiten von IT-Systemen und -Geräten, wählen Systemkomponenten aus, montieren Geräte der Informationstechnik und sorgen für die Aufstellung der Systeme.
IT-System-Elektroniker arbeiten an den Schnittstellen zwischen Informatik und Elektrotechnik. Gefragt sind sie in Unternehmen vieler Wirtschaftsbereiche und Branchen, etwa in Industrie, Telekommunikation, IT, Gebäudesicherheit, Rechenzentren oder bei Betreibern elektrotechnischer Anlagen und Netzwerkinfrastrukturen.
Einsatzgebiete:
  • digitale Infrastruktur,
  • leitungsbeundene Netze,
  • Funknetze,
  • virtuelle Netze,
  • Computersysteme,
  • Endegeräte und
  • Sicherheitssysteme
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der IHK auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn dort die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können.

Ausbildungsordnung / Ausbildungsrahmenplan

Die Ausbildungsordnung enthält Regelungen zur Durchführung der Berufsausbildung sowie zur Prüfung und den damit zusammenhängen Bestehensregelungen. Ebenfalls ergeben sich daraus die Inhalte der Berufsausbildung, welche im Ausbildungsrahmenplan weiter konkretisiert werden.
Die Verordnung wurde zuletzt am 28. Februar 2020 gemeinsam mit dem Ausbildungsrahmenplan aktualisiert.
Downloads:

Sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan)

Die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages muss Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsplan) enthalten. Sie sind Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und als Anlage dem Vertrag beizufügen.
Berufsausbildungsverträge ohne Ausbildungsplan entsprechen nicht den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes und dürfen nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes einen den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten angepassten Ausbildungsplan zu erstellen, der sowohl den sachlichen Aufbau als auch die zeitliche Folge der Berufsausbildung ausweist.

Rahmenlehrplan / Berufsschule

Der Rahmenlehrplan beschreibt die ausbildungsbegleitenden Inhalte der Berufsschule. Den Rahmenlehrplan und weitere Informationen zur Verankerung der Lernfelder in die Unterrichtsfächer finden Sie auf dem Portal von QUA-LiS NRW.
Im Bezirk der IHK Düsseldorf sind folgende Berufskollegs für den Beruf zuständig:
Heinrich-Hertz-Berufskolleg
Berufskolleg der Stadt Düsseldorf
Redinghovenstr. 16
40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 89287-50
Telefon: 0211 / 89287-51
Telefax: 0211 / 8929169
http://www.hhbk.de
Blockunterricht
(3 Wochen Schule, dann 6 Wochen Betrieb)
Berufskolleg Hilden
des Kreises Mettmann
Am Holterhöfchen 34
40724 Hilden
Telefon: 02103 / 9661-0
Telefax: 02103 / 9661-111
http://www.berufskolleg.de
Tagesunterricht
Auszubildende werden vom Betrieb beim zuständigen Berufskolleg angemeldet. Bei den Schulen des Kreises Mettmann erfolgt die Anmeldung über das Portal Schüler Online, bei den Schulen der Stadt Düsseldorf über die jeweiligen Sekretariate bzw. die Homepage der Schule.
Weiterführende Informationen zu Berufsschulpflicht, Freistellung etc. finden Sie hier.

Vergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.

Ausbildungsdauer / Verkürzung

Die Ausbildung dauert gemäß Ausbildungsordnung 36 Monate.
Auf Antrag der Auszubildenden besteht bei guten Leistungen die Möglichkeit der vorzeitigen Prüfungszulassung.
Aufgrund bestimmter Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer schon bei Vertragsschluss verkürzt werden.

Prüfung

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Der erste Teil der Prüfung erfolgt zur Mitte der Ausbildung und bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Positionen der Nummern 1 bis 7.
Er wird mit 20 Prozent an der Gesamtnote gewichtet.
Prüfungs-
bereich 1:
berufsbildübergreifende Aufgabe
“Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”
20%
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet erstmalig im Herbst 2021 statt.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in vier weiteren Prüfungsbereichen statt:
Prüfungs-
bereich 2:
Betriebliche Projektarbeit
“Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und deren Infrastruktur”
50%
Prüfungs-
bereich 3:
Berufsspezifische Aufgabe
“Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen”
10%
Prüfungs-
bereich 4:
Berufsspezifische Aufgabe
“Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung” – Sperrfach: mindestens ausreichende Leistungen
10%
Prüfungs-
bereich 5:
Wirtschafts- und Sozialkunde
10%
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40h. In einem zweiten Teil präsentiert der Prüfling diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile (des Prüfungsbereichs 2) werden 50:50 gewichtet.
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet erstmalig im Winter 2021/2022 statt.