Ausbildung
Ende der Ausbildung
Die Ausbildung endet an dem Datum, dass im Ausbildungsvertrag vereinbart ist (§ 21 Abs. 1 BBiG) oder schon vorher, wenn bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden wurde (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Ende der Ausbildung mit bestandener Prüfung
In der Regel bestehen Azubis ihre Abschlussprüfung schon vor dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit. Damit endet dann die ihre Ausbildung.
Ausbildungsende durch Vertragsablauf
Mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet der Vertrag, wenn der Auszubildende nicht an der Prüfung teilnimmt oder wenn der Prüfungstermin - was kaum einmal passiert - erst nach dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende liegen sollte.
Wenn der Auszubildende an der Prüfung teilnimmt, diese aber nicht besteht, kann er vom Unternehmen verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung weiter verlängert wird, höchstens um ein Jahr.
Wenn der Auszubildende die Fortsetzung aber nicht von sich aus verlangt, endet die Ausbildung ebenfalls mit Ablauf der der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit.
In beiderseitigem Einvernehmen kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit aufgehoben und damit beendet werden.