Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium bis März 2025 ausgesetzt

Im Dezember 2023 haben sich die USA und die EU darauf verständigt, die US-Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte aus der EU bis 31. März 2025 weiter auszusetzen. Im Gegenzug setzt auch die EU ihre Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren weiter aus.

Zum Hintergrund

Nachdem zunächst ab Juni 2018 die USA Zusatzzölle von bis zu 25% auf die Einfuhr von Stahl und Aluminium verlangten, reagierte die EU mit der Einführung zusätzlicher Zölle auf bestimmte US-Produkte wie Motorräder, Mais oder Denim-Hosen.
Eine vorläufige Einigung wurde im Rahmen der Stärkung der Wirtschaftspartnerschaft zwischen beiden Partnern dahingehend erzielt, dass die USA zum Januar 2022 Zollkontingente für die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU einführte. Gleichzeitig setzte die EU die Zusatzzölle auf US-Produkte ebenfalls aus. Die Vereinbarung galt zunächst bis Ende 2023 und wird nun vorerst bis 31. März 2025 verlängert.

Weiterführende Informationen

Betroffene Warengruppen, deren Zusatzzölle vorübergehend ausgesetzt sind

Einfuhr in die USA:
folgende HS-Positionen des US-Zolltarifs – Zusatzzölle bei Stahlprodukten +25% (Regelzollsatz: 0%) und bei Aluminiumprodukten + 10% (Regelzollsatz: 0-6,5%):
  • Stahlprodukte: 7206 10 bis 7216 50, 7216 99 bis 7301 10, 7302 10, 7302 40 bis 7302 90, 7304 10 bis 7306 90
  • Aluminiumprodukte: 7601, 7604 bis 7609, 7616 99 51 60, 7616 99 51 70
Grundlage dafür bilden Abschnitt 232 des Trade Expansion Acts von 1962, nachdem Einfuhren von Waren angepasst werden können, wenn diese als Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft werden; sowie die jeweiligen Proklamationen von Präsident Donald Trump vom 08. März 2018:
Einfuhr in die EU:
Zusatzzölle in Höhe von 10-25% auf die Einfuhr ausgewählter US-Waren gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886, u.a. Mais, Reis , Erdnussbutter, Whisky, Waren aus Eisen und Stahl, Aluminium, Motorräder und weitere.