Die Zolldatenbank der EU - Access2Markets

A2M – Export- und Importinformationen auf einen Klick

Beim Export von Waren in Nicht-EU-Länder sind oft spezifische Formalitäten sowie Einfuhrbestimmungen im jeweiligen Zielland zu beachten. Auch Zollsätze und Ursprungsregeln variieren von Land zu Land. Ähnliches gilt für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Die Europäische Union bietet deshalb in ihrer Datenbank Access2Markets (A2M) kostenlose Informationen zu
  • Einfuhrzöllen,
  • Ursprungs- bzw. Präferenzregelungen (Ursprungsrechner ROSA),
  • Lizenzanforderungen,
  • benötigten Einfuhrpapieren
  • sowie zu Außenhandelsstatistiken nach Ländern und Warengruppen.
Hinweis: ein Großteil der Inhalte ist auf deutsch abrufbar, einzelne Bereiche gibt es jedoch nur auf Englisch.

Kurzanleitung EXPORT in Nicht-EU-Länder

Schritt für Schritt zu Zollsätzen und Einfuhrbestimmungen:
  1. Geben Sie auf der Startseite der Plattform Access2Markets im gelb unterlegten Feld in der Mitte den HS Code (= die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer) oder alternativ den Produktnamen ein sowie das Export- und das Bestimmungsland.
  2. Klicken Sie auf "Suche".
  3. Unterhalb der Eingabemaske finden Sie nun ein hellgelb unterlegtes Feld mit der Baumansicht der Warennummer absteigend vom Kapitel und dazugehöriger Beschreibung im Zielland. Bitte beachten Sie, dass die Warennummern nur bis einschließlich der 6. Stelle international einheitlich sind (Harmonisiertes System). Danach muss die Warennummer des Ziellands nicht mit Ihrer Warennummer übereinstimmen. Achten Sie daher auf den Wortlaut der Warennummer und prüfen Sie diese auf Übereinstimmung mit Ihrem Produkt.
  4. Darunter finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Zollsätze (Tarife) im Zielland:
  • Zeile 'MFN' (most favoured nations) = Regelzollsatz: Einfuhrzollsatz für Ursprungswaren aller Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO).
  • Zeile 'EU': Einfuhr- bzw. Präferenzzollsatz für Waren mit nachgewiesenem EU-Ursprung (Präferenznachweis: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 / EUR-MED, REX-Erklärung bzw. Ursprungserklärung auf der Rechnung. Weitere Informationen zum präferenziellen Ursprung finden Sie hier). Diese Zeile ist nur vorhanden bei Zielländern, mit denen die Europäische Union ein Präferenzabkommen geschlossen hat.
  • Zeile 'GEN': Einfuhrzollsatz für Ursprungswaren aller übrigen Länder.
Links der Zollsätze sind weitere Informationen verlinkt wie
  • Ursprungsregeln – ROSA (ROSA = Rules of Origin Self-Assessment) – Schritt für Schritt-Anleitung zur Ermittlung, ob Ihre Ware die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt und damit zum ‘EU’-Zollsatz im Zielland eingeführt werden kann.
  • Steuern, die auf bestimmte Waren(-gruppen) im Zielland anfallen
  • Verfahren und Formalitäten – Übersicht über landesspezifische Anforderungen, notwendige Dokumente und Lizenzen sowie Einfuhrbestimmungen zum Produkt unterteilt in Allgemeine und Spezifische Anforderungen.
  • Handelshemmnisse
  • Handelsstromstatistik – Importstatistiken für die betreffende Ware im Zielland

Kurzanleitung IMPORT aus Nicht-EU-Ländern

  1. Geben Sie auf der Startseite der Plattform Access2Markets im gelb unterlegten Feld in der Mitte den HS Code (= die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer) oder alternativ den Produktnamen ein sowie das Export- und das Bestimmungsland.
  2. Klicken Sie auf "Suche".
  3. Unterhalb der Eingabemaske finden Sie nun ein hellgelb unterlegtes Feld mit der Baumansicht der Warennummer und dazugehöriger Beschreibung. Bitte beachten Sie, dass die Warennummern nur bis einschließlich der 6. Stelle international einheitlich sind (Harmonisiertes System). Die Baumansicht können Sie noch bis zur 10. Stelle für den Import aufklappen.
  4. Wählen Sie die für Ihre Ware zutreffende 8-stellige Zolltarifnummer.
  5. Sie erhalten eine Übersicht über die aktuellen Einfuhrzollsätze (Tarife):
  • Zeile ERGA OMNES/Drittlandszollsatz: Regelzollsatz, bei bestimmten Produkten versehen mit Hinweis auf Importbeschränkungen
  • Zeile Ländername/Zollpräferenz: (nur vorhanden bei Ländern, mit denen die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat): Präferenzzollsatz für Waren mit nachgewiesenem Ursprung im Herkunftsland (Präferenznachweis: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, REX-Erklärung bzw. Ursprungserklärung auf der Rechnung. Weitere Informationen zum präferenziellen Ursprung finden Sie hier)
Links der Zollsätze sind weitere Informationen verlinkt wie
  • Ursprungsregeln
  • Steuern, die auf bestimmte Waren(-gruppen) beim Import anfallen
  • Einfuhranforderungen – Übersicht über notwendige Dokumente und Lizenzen sowie allgemeine und besondere Einfuhrbestimmungen zum Produkt unterteilt in Allgemeine und Spezifische Anforderungen.
  • Handelshemmnisse
  • Handelsstromstatistik – Importstatistiken für die betreffende Ware in Deutschland

Erklärvideo

Die EU-Kommission zeigt in einem Video wie die Datenbank Access2Markets funktioniert und welche weiteren Recherchemöglichkeiten es gibt.

Stand: 13.09.2024