KMU-Fonds 2023: EU-Gutscheine für Patente & Co

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, zum Beispiel im Rahmen einer Patentanmeldung, teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums -> Erstattung von 90 Prozent der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan), maximal jedoch 1.350 Euro Kostenerstattung, unabhängig von der Art des Schutzrechts.
  2. Erstattung von 75 Prozent der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene, 50 % Erstattung der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU, maximal 1.000 Euro Kostenerstattung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union.
Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Finanzhilfen werden dem KMU gewährt, und die Erstattung wird stets direkt auf das KMU-Bankkonto überwiesen.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

So kommen KMU an die Förderung:
  1. Unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund registrieren.
  2. Gutscheine Online beantragen und auf Bewilligung warten (Wartezeit max. 15 Tage)
  3. Aktivitäten im Bereich geistiges Eigentum durchführen und bezahlen
  4. Erstattungsformular online Ausfüllen und Gutschein aktivieren
  5. Kostenerstattung innerhalb von vier Wochen erhalten.
Eine Beantragung ist bis zum 8. Dezember möglich. 

Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann bei Bedarf online um weitere zwei Monate verlängert werden.
Sobald Sie Ihren Gutschein beziehungsweise Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins beziehungsweise Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum beträgt sechs Monate für Gutscheine für IP Scans, Marken und Geschmacksmuster.

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird online über das Portal des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union beantragt. Sie erreichen dieses über untenstehenden Link.

Beratungsgutschein Automobilwirtschaft

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt seit 2021 mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Nun wurden die Förderkonditionen angepasst.
Hinweis: Am 3.Februar (11-12 Uhr) findet eine digitale Informationsveranstaltung zu den neuen Förderkonditionen statt.

Wer und was wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird die strategische Beratung durch einen in der Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transformationswissen BW” gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Strategieberatung | Diversifizierung | Geschäftsmodellentwicklung | Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen | Produktentwicklung, Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte | Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche) | Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung | Krisenmanagement im Rahmen COVID-19 | Change-Management | Data Analytics | Technologische Entwicklung/Trends
Zur Schwerpunktsetzung der Beratung gelten folgende organisatorische Bereiche:
  • Strategische Unternehmensausrichtung: Welche der oben genannten Themenfelder könnten in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant sein beziehungsweise sollten umgesetzt werden?
  • Strategische Unternehmensbegleitung: Wie gelingt konkret die Umsetzung und Ausgestaltung eines spezifischen Themenfelds im eigenen Unternehmen?
  • Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie muss sich die Personalplanung und die Qualifizierung des bestehenden Personals im eigenen Unternehmen anpassen?
Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in den drei oben genannten organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden.
Unternehmen, die bereits eine Beratungsgutschein nach den alten Fördermodalitäten vor dem 19.01.2023 erhalten haben, können noch bis zu zwei weitere Gutscheine in bislang noch nicht geförderten Schwerpunktfeldern in Anspruch nehmen. 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 10 Beratertage mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Gutschein kann nur von einem förderfähigen Unternehmen beantragt werden, nicht von einem Berater. Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal des Projektträgers VDI|VD|IT. Dort finden Sie auch alle relevanten Antragsdokumente sowie einen Leitfaden zur Antragsstellung.

Welche Kriterien müssen Berater erfüllen?

Berater dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen. Sie müssen aber folgende Kriterien erfüllen, um sich in der Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transformationswissen BW” listen lassen zu können:
  • Der Berater hat seinen Sitz in Baden-Württemberg.
  • Der Berater verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und weist mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung auf.
Der Berater stellt die nötigen Informationen (thematischer Schwerpunkt, regionale Verortung, Referenzen, Zertifizierungen) in seinem Angebot dar und erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Falls Sie Fragen zum Förderprogramm haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben. Weitere Förderprogramme finden Sie auf unserer Übersichtseite “Innovationsförderprogramme”.

Invest BW - Innovationsförderung

Bis 24.01.2024 können Unternehmen wieder Fördermittel beantragen. Bitte beachten Sie die Änderung auf ein zweistufiges Antragsverfahren, wie unten beschrieben.

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind zum Beispiel Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – zum Beispiel Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – zum Beispiel Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – zum Beispiel Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen beziehungsweise die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – zum Beispiel Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

Wie erfolgt die Förderung?

Es können Zuwendungen bis zu 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) beziehungsweise 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße und Art des Projektes zwischen 15 und 45 Prozent.

Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
1. Personalausgaben
Förderfähig sind Personalausgaben im Sinne von Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommen-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne beziehungsweise -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer beziehungsweise Vorstandsmitglieder oder ähnliche im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne beziehungsweise -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit et cetera) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind gegebenenfalls vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (zum Beispiel Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung et cetera) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg beziehungsweise durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.
2. Fremdleistungen
Folgende Fremdleistungen im Sinne von Artikel 25 Abssatz 3 Buchstabe d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, zum Beispiel durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.
3. Gemeinausgabenzuschlag
Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen beziehungsweise 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Eine weitergehende Abrechnung dieser oder ähnlicher Ausgaben ist ausgeschlossen.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten und ähnliches unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Weitere Informationen zum Förderprogramm “Invest BW” und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite von Invest-BW. Passt dieses Förderprogramm nicht zur Ihrer Produktidee, Ihrer Produktentwicklung? Weitere Förderprogramme finden Sie auf unserer Übersichtsseite “Innovationsförderprogramme”.
  

Förderprogramm "go-digital"

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Wer erhält die Förderung?

  • Unternehmen der gewerblcihen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • mit maximal  100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens  Millionen Euro
  • Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie und was wird gefördert?

Das Förderprogramm “go-digital” unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.
Dabei stehen den KMU durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- beziehungsweise Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWK autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul: Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden beziehungsweise Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind beispielsweise folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul: Digitale Markterschließung
  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie beispielsweise die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul: IT-Sicherheit
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

Beraterleistungen

Bedarfsermittlung → Planung → Umsetzung → Inbetriebnahme

Die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.
Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Potenziale analysieren:
In einem ersten Konzept analysiert das Beratungsunternehmen die Stärken und Schwächen des KMU, um geeignete Maßnahmen empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen zu können. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
  • Fachliches Erstgespräch zur Analyse des Ist-Zustands im Hinblick auf IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens im Hinblick auf
    - Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
    - wirtschaftliche Lage
    - Marktsituation
  • Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
  • Erstellung eines groben Realisierungskonzepts unter Einbeziehung
    - der oben genannten Informationen
    - der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte
    - des voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
  • Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
  • Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgsaussichten
Eine Potenzialanalyse ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Beratungsunternehmen das KMU und dessen Potenzial bereits kennt.

Realisierungskonzept entwickeln und umsetzen:
Das autorisierte Beratungsunternehmen empfiehlt dem KMU, ob es seine innerbetrieblichen Geschäftsabläufe und/oder seine Marketingaktivitäten teilweise oder vollständig digitalisieren sollte. Es sucht nach Methoden, die auf den individuellen Arbeitsalltag des KMU oder des Handwerksbetriebs zugeschnitten sind: einfache Modelle mit nutzerfreundlicher Software, leicht bedienbare und vor allem sichere IT-Systeme und -Dienste.
Hierbei hat das Beratungsunternehmen folgende Aufgaben:
  • Erstellung eines Projektplans, inklusive Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inklusive Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
  • Projektdurchführung und -controlling (administrative Serviceleistungen)
  • Auswertung des abgeschlossenen Projekts
    - Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
    - zu erwartende Ergebnisse
    - Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenfalss erforderlichen Nebenmodulen mit einen Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    - bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    - bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    - sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit (sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.)
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
Die Richtlinie zum Förderprogramm “go-digital” finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Solten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner der IHK.

Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Auch über den 30. September 2021 hinaus können beispielsweise zur Modernisierung der Produktion Fördermittel aus dem Konjunkturpaket beantragt werden.
Die Bundesregierung hatte zur Umsetzung von Ziffer 35c im Rahmen des Konjunkturpakets ein milliardenschweres Förderpaket für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer aufgelegt. Das Förderkonzept umfasst
  • die Modernisierung der Produktion (Modul a)
  • neue innovative Produkte (Modul b)
  • regionale Innovationscluster (Modul c)
So können im Modul a beispielsweise Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen gefördert werden. Darunter fallen unter anderem die Anschaffung neuer Produktionsanlagen, die Einbindung digitaler Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse oder auch flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen (50 Prozent Umsatzanteil) zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Die Förderung beträgt je nach Konstellation bis zu 2 beziehungsweise 15 Millionen Euro je Unternehmen, die Förderquote zwischen 10 und 50 Prozent.
Bis zum 30. September 2021 konnten für das Modul a Anträge nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen eingereicht werden. Damit endet das Programm jedoch nicht. Vielmehr können fortlaufend bis zum Ende der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (31. Dezember 2024) Anträge nach den Artikeln 17, 18 oder 38 AGVO (also auf Grundlage anderer beihilferechtlicher Regelungen) eingereicht werden. Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 5 der Förderrichtlinie.
Eine Übersicht der Fördermodule ist auf der BMWi-Website verfügbar. Weitergehende Informationen zum Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie finden Sie auf der BAFA-Website.

Horizon Europe: Leitfaden zur Beantragung von EU-Fördermitteln

Das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe bietet vor allem auch Unternehmen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. In einem kurzen Leitfaden haben wir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Antrag auf EU-Fördergelder zusammengefasst.
Hinweis: Die Auswahl des geeigneten Förderprogramms hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Dieser Leitfaden soll daher nur als erster Einstieg betrachtet werden. Antragstellung und Management etwaiger Konsortien sind mit erheblichem Aufwand verbunden. Für zeitkritische Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollten daher auch die Bundes- und Landesprogramme in Betracht gezogen werden, zu denen wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich beraten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise in unserem Leitfaden FuE-Fördermittel.

Was ist Horizon Europe?

Horizon Europe (oder in Deutschland Horizont Europa) ist das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation. Bei den meisten Fördermaßnahmen müssen sich mindestens 3 Unternehmen beziehungsweise Forschungseinrichtungen aus 3 EU- oder assoziierten Staaten beteiligen. In einigen Bereichen sind auch Einzelanträge möglich. Gefördert werden Projekte von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung, was gerade auch für praxisorientierte kleine und mittlere Unternehmen erhebliches Potenzial bietet.

Wie verschaffe ich mir einen Überblick?

Sowohl die Europäische Union als auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bieten umfangreiche Informationen zu Horizon Europe. Darunter ermöglichen insbesondere die folgenden Informationsangebote eine schnelle erste Orientierung als Grundlage für die weitergehende Recherche:
  • Mittels der Übersicht der Förderaufrufe und Ausschreibungen (Funding & Tenders Portal) können Sie ermitteln, zu welchen thematischen Schwerpunkten und für welche Zielgruppen aktuell Förderaufrufe erfolgen. Diese werden in der Regel für eine Dauer von 3 bis 4 Monaten veröffentlicht. Auf den jeweiligen Ausschreibungsseiten finden Sie die für eine Antragstellung relevanten Informationen.
  • Da EU-Förderanträge in der Regel eine deutlich längere und systematische Vorbereitung erfordern, können Sie sich anhand des Strategischen Planes über die absehbaren Themenschwerpunkte und Ausschreibungen informieren.
  • Die Nationalen Kontaktstellen beraten und informieren alle, die sich für eine Teilnahme an Horizont Europa interessieren. Bei Interesse an einer Beantragung von Mitteln aus Horizont Europa sind eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle sowie eine fortlaufende Kontaktpflege ratsam.
  • Auf der deutschen Website zu Horizont Europa finden Sie eine Auswahl von Angeboten rund um die Suche nach Kooperationspartnern. Ein spezielles Portal ermöglicht zudem die Suche nach möglichen Projektpartnern. Für Kooperationen im Grenzgebiet Deutschland - Österreich - Schweiz - Liechtenstein bietet auch das Team Wissenstransfer eine Plattform zur schnellen und kostenlosen Suche nach Forschungspartnern.

Wie hoch ist der Aufwand bei Horizon Europe?

Der Antragsaufwand bei EU-Programmen ist in der Regel höher als bei den KMU-orientierten Bundes- oder Landesprogrammen (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, Innovationsgutschein). Infolge der in den vergangenen Forschungsrahmenprogrammen signifikant zurückgegangenen Beteiligung von KMU wurden jedoch verschiedene Angebote zu deren Unterstützung aufgebaut.

Ist eine Antragstellung als kleineres Unternehmen sinnvoll?

Eine pauschale Aussage hinsichtlich der Erfolgsaussicht ist nicht möglich, es ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Rein fiktiv könnte für den ersten Einstieg eine Vorab-Analyse anhand folgender Überlegungen erfolgen:
  • Wie schnell soll der Projektbeginn oder Marktzugang erfolgen?
  • Wie innovativ ist das Projekt?
    • Es handelt sich um eine stark praxisorientierte Weiterentwicklung bestehender Technologien in überschaubarem Umfang: Orientierung eher in Richtung Innovationsgutscheine.
    • Es handelt sich um eine praxisorientierte signifikante Weiterentwicklung, die sich deutlich vom derzeitigen Stand der Technik abhebt: Orientierung eher in Richtung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand, Invest BW oder vergleichbarer Programme.
    • Es handelt sich um ein komplexes Vorhaben, welches sich deutlich vom Stand der Technik abhebt und eine internationale Einbeziehung von Forschungseinrichtungen und weiteren spezialisierten Unternehmen nahelegt: Orientierung in Richtung EU-Förderung ist denkbar.
  • Wie leistungsfähig ist mein Unternehmen?
    • Wenige Mitarbeiter, geringer Umsatz, bisher nur geringe Erfahrung mit FuE-Kooperationen: Eher Innovationsgutscheine.
    • Mehrere Mitarbeiter (kleines oder mittelgroßes Unternehmen), ausreichender Umsatz für signifikantes FuE-Budget, Personal in FuE-Projektmanagement erfahren: Orientierung in Richtung Invest BW, Bundesprogramme oder Horizon 2020.
  • Bestehen Kooperationen oder ein Zugang zu internationalen Partnern?
    • Nein oder nicht im Kontext von Forschung und Entwicklung: Zunächst Aufbau von Know-how zu Förderprogrammen anhand niederschwelligerer Programme.
    • Ja, insbesondere auch im Kontext von Forschung und Entwicklung: Eine EU-Förderung ist denkbar.
Informationen speziell für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie zudem auf der Website zu Horizont Europa.

Eurostars: Technologieoffen und KMU-geeignet

Wir möchten Sie zudem auf das gemeinsame Förderprogramm Eurostars von EUREKA und der Europäischen Kommission hinweisen. Dieses Programm ist technologieoffen und Projektvorschläge können "bottom up" eingereicht werden. Das Programm richtet sich an forschungstreibende KMU (mindestens 10 Prozent FuE-Anteil am Umsatz beziehungsweise mindestens 5 oder 10 FuE-Mitarbeiter-Vollzeitäquivalente). Weitere Informationen finden Sie in den detaillierten Teilnahmevoraussetzungen.

Projektkonsortium und Antragstellung

Das detaillierte Vorgehen wird unter anderem in einem Online Manual der Europäischen Kommission erläutert. Stark vereinfacht zusammengefasst besteht die Vorbereitung eines Antrags in folgenden Schritten:
  • Eine geeignete (gegebenenfalls auch erst geplante) Ausschreibung ermitteln, die für das vorgesehene Projekt in Frage kommt
  • Detaillierte Analyse der spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle
  • Sofern nicht bereits im Vorfeld erfolgt: Kontaktaufnahme mit den möglichen Kooperationspartnern, gegebenenfalls Identifikation und Ansprache weiterer in Frage kommender Unternehmen, Forschungseinrichtungen und so weiter.
  • Registrierung im Portal der Europäischen Kommission
  • Detaillierte Ausarbeitung des Antrags, erforderlicher Vereinbarungen und so weiter. Hierbei weiterhin enge Abstimmung mit der Nationalen Kontaktstelle.
  • Einreichung des Antrags

Leitfaden FuE-Förderung

Verschiedenste Einrichtungen, Ministerien beziehungsweise Projektträger bieten Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovationen an. Je nach Programm können Zuschüsse oder Darlehen beantragt werden. Teilweise werden nur externe Dienstleistungen für Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert, in anderen Programmen wiederum der betriebsinterne Aufwand wie Personalkosten oder Material. Die wichtigsten Schritte zur Identifizierung eines potenziell für Ihr Entwicklungsziel geeigneten Förderprogramms haben wir für Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zusammengefasst.

Vorbereitung

  • Vor jeder Entwicklung gilt: Recherchieren Sie den Stand der Technik und insbesondere die Patent-Literatur. Im ungünstigsten Fall besteht das Risiko, dass Sie sehr viel Zeit und Geld investieren und ein entwickeltes Produkt oder Verfahren aufgrund schon vorhandener Schutzrechte Dritter nicht einsetzen beziehungsweise verkaufen dürfen.
  • Sofern Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, denken Sie bitte daran, dass der Antrag immer vor Auftragsvergabe beziehungsweise Beginn der Projekt-Arbeiten erfolgen muss (je nach Programm individuell zu prüfen). 
  • Beachten Sie, dass teilweise auch Maßnahmen im Vorfeld einer Entwicklung gefördert werden (zum Beispiel Marktanalysen, Patentrecherchen oder Technologiestudien). Beziehen Sie diesen Faktor gegebenenfalls in Ihre Planung ein.
  • Einen Überblick über weitere typische Maßnahmen und Aufgaben im Rahmen eines FuE-Projekts bietet unser Leitfaden Produktentwicklung.

Schritt 1: Wo stehen Sie?

  • Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition (maximal 250 Mitarbeiter sowie maximal 50 Millionen Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme inklusive verbundener Unternehmen)? Ein Großteil der Förderprogramme ist speziell für KMU zugeschnitten.
  • Welcher Branche beziehungsweise Technologie ordnen Sie Ihre Entwicklung zu (zum Beispiel Gesundheitswirtschaft, Maschinenbau, Oberflächentechnologien)?
  • Erfolgt die Entwicklung ausschließlich im eigenen Unternehmen oder in Kooperation mit Partnern beziehungsweise ausschließlich durch einen externen Dienstleister?
  • Definieren Sie den Stand der Technik bezüglich der geplanten Entwicklung. Nutzen Sie hierfür verfügbare Produktinformationen, Patentliteratur oder Fachliteratur.

Schritt 2: Den Innovationsschritt definieren

  • Worin genau besteht die geplante Innovation der Entwicklung? Sehr häufig werden hierzu lediglich Produkteigenschaften (schneller, sparsamer, günstiger, besser, ...) genannt. Für die Mehrzahl der Förderprogramme muss jedoch eine technologische Innovation erkennbar sein (neuartiges Fügeverfahren, neue Art der Kraftübertragung, ...)
  • Ist die geplante Entwicklung risikobehaftet? Diese Frage bezieht sich auf technologische Risiken, keine Marktrisiken. Die Gefahr, dass das Produkt am Ende nicht gekauft wird, stellt somit kein Entwicklungsrisiko dar. Ein technologisches Risiko wäre beispielsweise das Szenario, dass sich im Laufe der Entwicklung herausstellt, dass ein bestimmtes Verfahren überhaupt nicht im Produktionsprozess umgesetzt werden kann.

Schritt 3: Das richtige Programm finden

  • In jedem Fall steht Ihnen der aufgeführte Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben zur Verfügung, um Sie bei der Suche nach dem optimalen Förderprogramm und den zugehörigen Strategien zu unterstützen.
  • Umfangreiche Informationen zur Recherche und Beantragung von EU-Förderprogrammen finden Sie im separaten Leitfaden zum EU-Forschungsrahmenprogramm.
  • Einen guten Einstieg zur Recherche der in Deutschland verfügbaren Bundes- und Landesprogramme bietet das Portal www.foerderdatenbank.de. Dort können Sie anhand verschiedener Kriterien nach potentiell geeigneten Förderprogrammen suchen. Geben Sie im Laufe der Suche auch verschiedene Schlagworte ein, welche Ihre Technologie oder Entwicklungsziele beschreiben. Denken Sie hierbei auch stets an mögliche Querschnittsthemen wie Umweltschutz, Energieeffizienz, Materialeffizienz, Produktionstechnologien
  • Studieren Sie sehr genau die angezeigten Förderrichtlinien potentiell geeigneter Programme. Prüfen Sie hierbei insbesondere die Einhaltung der geforderten Kriterien anhand der vorab definierten Ziele, Risiken und Unternehmenseigenschaften.
  • Prüfen Sie, ob die Innovationshöhe den Programmzielen entspricht. Als Faustregel kann genannt werden: Je höher ein möglicher Zuschuss ausfällt, desto höher sind die Ansprüche an die Innovationshöhe und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Begriffe wie "Fachprogramm" oder "internationaler Stand von Wissenschaft und Technik" sprechen für einen sehr hohen Anspruch bezüglich der Innovationshöhe.
  • Prüfen Sie ebenso, ob die geplante Entwicklung aus Sicht eines Dritten überhaupt betriebsintern geleistet werden kann. In der Regel sollte ein Entwicklungsprojekt nicht so ausgelegt sein, dass die gesamte FuE-Abteilung oder sogar das ganze Unternehmen sich ausschließlich mit diesem befasst. Hintergrund ist die Annahme, dass der zu erbringende Eigenanteil durch das weiter laufende Kerngeschäft erwirtschaftet werden muss und das Unternehmen durch ein Scheitern der Entwicklung nicht gefährdet sein darf.
  • Einige Projektträger bieten Beratungs-Hotlines oder die Möglichkeit zur Einreichung erster Projektskizzen. Bereiten Sie entsprechende Anfragen anhand oben aufgeführter Kriterien beziehungsweise individuell geforderter Angaben sehr gut vor, damit der jeweilige Ansprechpartner Ihnen optimal weiterhelfen kann.

Schritt 4: Antragstellung 

  • Grundsätzlich können Anträge auf Fördermittel in den meisten Programmen durch das jeweilige Unternehmen gestellt werden. Bei Bedarf kann das Unternehmen eigenständig einen externen Berater für die Ausarbeitung und das Abrechnungs- beziehungsweise Berichtswesen heranziehen, hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.
  • In der Regel empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem jeweiligen Projektträger. In aller Regel unterstützen die dortigen Ansprechpartner konstruktiv bei der Optimierung von Projektskizzen oder -anträgen.

Steuerliche Forschungsförderung - Forschungszulagen­gesetz

Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Warum eine steuerliche Forschungsförderung?

Für Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung. Darunter befinden sich Zuschussprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand oder die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg sowie Darlehensprogramme wie die Innovationsfinanzierung 4.0. Ein Teil der Programme fokussiert bestimmte Technologien (zum Beispiel Künstliche Intelligenz, Umwelttechnologien oder Elektromobilität) oder bestimmte Gruppen von Unternehmen (zum Beispiel kleine und mittlere oder besonders innovative Unternehmen), während andere Programme technologieoffen gestaltet sind oder auch für Großunternehmen zur Verfügung stehen.
Trotz teilweise recht hoher Fallzahlen profitiert jedoch nur ein Teil aller innovativen Unternehmen von derartigen Förderprogrammen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Exemplarisch ist der teilweise mehrwöchige bis mehrmonatige Aufwand zur Antragsvorbereitung zu nennen, während kurze Entwicklungszyklen oder die Notwendigkeit eines schnellen Markteintritts insbesondere kleinere Unternehmen von einer Nutzung der Programme abhalten können. Auch der Fachkräftemangel stellt laut Rückmeldung vieler Unternehmen eine Hürde bei der Nutzung von FuE-Förderprogrammen dar, indem die verfügbaren Kapazitäten in der eigentlichen Forschung und Entwicklung sowie in Kundenkontakten gebunden sind.
Vor diesem Hintergrund kann steuerliche Forschungsförderung weitere Unternehmen erreichen. Die baden-württembergischen IHKs haben sich seit vielen Jahren auf verschiedensten Ebenen für eine steuerliche Forschungsförderung eingesetzt, eine deutliche Mehrheit der regionalen Unternehmen hatte sich in mehreren Umfragen hierfür ausgesprochen.

Wer profitiert von der Förderung?

Alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Dies umfasst sowohl Kleinstunternehmen, als auch KMU oder Großunternehmen.  Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt. Zu diesem Zweck wurde ein Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit dem Betrieb der entsprechenden Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beauftragt.

Was genau wird gefördert?

Es werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung gefördert. Im Umkehrschluss sind die Weiterentwicklung, Optimierung oder konstruktive Anpassung von Produkten beziehungsweise Verfahren hiervon ausgenommen. In Anlehnung an andere Programme sind im Entwurf fünf wesentliche Kriterien für eine FuE-Tätigkeit definiert:
  • Neuartigkeit
  • Schöpferische Tätigkeit (nicht auf offensichtlichen Konzepten beruhend)
  • Ungewissheit (könnte auch scheitern) – diese Anforderung stellt auch bei anderen FuE-Förderprogrammen ein hilfreiches Kriterium für die individuelle Bewertung dar, inwieweit es sich bei einem Vorhaben eher um eine Anpassung oder um eine Innovation handelt.
  • Systematik (geplant und budgetiert)
  • Reproduzierbarkeit
Auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage finden Sie einige Beispiele, welche Vorhaben diese Kriterien erfüllen. Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als:
  • Von einem einzelnen Unternehmen durchgeführte Projekte
  • Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Auftragsforschung im Auftrag eines Dritten (im Fall von Auftragsforschung erhält der Auftraggeber eine Förderung)
Förderfähig sind die im Rahmen von FuE-Projekten anfallenden Lohnkosten.
Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro beziehungsweise 70 Euro (nach dem 27. März 2024) je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen. Die förderfähigen Aufwendungen bei der Auftragsforschung betragen 60 beziehungsweise 70 Prozent (nach dem 27. März 2024) des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.
Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist beziehungsweise Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderwürdig ist und wie hoch Ihre Förderung voraussichtlich ausfallen wird, können Sie mit dem Forschungszulagenrechner ermitteln.

Wie wird die steuerliche Forschungsförderung beantragt?

Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Das Antragsverfahren ist hierbei zweistufig:
  1. Antrag auf die Bescheinigung für Forschung und Entwicklung bei der Bescheinigungstelle Forschungszulage
  2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Das Unternehmen stellt bei der oben genannten Bescheinigungsstelle einen Antrag auf Bescheinigung für die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die begünstigt werden sollen. Die Stelle stellt fest, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) vom 30. Januar 2020 (BGBl I S. 118) geregelt. In einer FAQ-Übersicht der Bescheinigungsstelle finden Sie hierzu weitere Informationen.
Im zweiten Schritt wird beim zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt (sofern eine positive Bescheinigung vorliegt). Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in einer FAQ-Liste auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Muss für jedes Vorhaben ein gesonderter Antrag auf Bescheinigung gestellt werden?

Für jedes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist eine gesonderte Prüfung im Sinne des § 2 Forschungszulagengesetz (FZulG) notwendig. Allerdings wird aus Effizienzgründen angeregt, falls der Antragsteller mehrere Vorhaben begutachten lassen möchte, dass diese in einem Antrag gestellt werden. Die Feststellungen der Bescheinigungsstelle können dann in einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Wie verläuft das Bescheinigungsverfahren?

Das Verfahren beginnt mit der Registrierung des Unternehmens im Online-Portal der Bescheinigungsstelle. Der Antrag wird als elektronisches Formular ausgefüllt und muss die Beschreibung der verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsqualitätsmerkmale enthalten. Anschließend wird dieser online und postalisch eingereicht. Nach der Prüfung wird ein Bescheid erstellt und dem Antragsteller bekannt gegeben. Mit dem Bescheid ist nach einigen Monaten zu rechnen. Bei Ablehnung eines Bescheides kann Widerspruch eingelegt werden.

Weitere Informationen

Informationen zu den derzeit bestehenden Zuschuss- und Darlehensprogrammen finden Sie auf unserer Website im Bereich Innovationsförderung. Über unseren wöchentlichen Newsletter informieren wir regelmäßig über ausgewählte bestehende und neue Förderprogramme sowie über Veranstaltungen und Workshops rund um die Innovations- und Unternehmensfinanzierung.

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt das bedeutendste Förderprogramm für innovative Projekte im Mittelstand dar.

Allgemeines

Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi können Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern unter anderem in Einzelprojekten und Kooperationsprojekten Zuschüsse zu Projektkosten bis maximal 550.000 Euro erhalten. Mit mehr als 40.000 bewilligten Vorhaben handelt es sich bei ZIM um das umfangreichste nationale Mittelstands-Zuschuss-Förderprogramm im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Ein Unternehmen kann innerhalb von 12 Monaten zwei Anträge stellen.

Einzelprojekte und Kooperationsprojekte

Neben weiteren Formen sind beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand im Regelfall insbesondere Einzel- oder Kooperationsprojekte von Bedeutung:
  • Vereinfacht ausgedrückt dienen Einzelprojekte der Förderung des innerbetrieblichen Aufwands im Rahmen eines von einem einzelnen Unternehmen umgesetzten FuE-Projekts. Konkret erhält das Unternehmen einen finanziellen Zuschuss zu den im Rahmen des Projekts anfallenden Personalkosten sowie einem pauschalen Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls anfallenden Kosten für extern vergebene Aufträge.
  • Kooperationsprojekte dienen der Förderung des entsprechenden Aufwands bei einer Zusammenarbeit mehrerer Projektpartner. Einen Sonderfall stellt die Einbeziehung von Forschungseinrichtungen in Projekte dar, diese können zu 100 Prozent (also vollständig) durch ZIM-Mittel bezuschusst werden. Insofern besteht für Forschungseinrichtungen in der Regel eine hohe Motivation zur Beteiligung an ZIM-Projekten.

Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung

Im Hinblick auf ein im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand geplantes Projekt kann auch die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Zu den förderfähigen Komponenten zählen beispielsweise Vorstudien und Tests, die zur Analyse der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten. Zu den typischerweise bezuschussten Dienstleistungen zählen beispielsweise Beratungsleistungen zu Marketing und Vertrieb oder Beratung bei der Nutzung von Normen und vieles mehr.

Förderung

Die konkrete Förderquote für ein Unternehmen hängt insbesondere von der Unternehmensgröße und dem Standort ab und bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 25 und 60 Prozent. Die jeweils aktuellen Förderquoten finden Sie in der ZIM-Richtlinie. Die dort aufgeführten Mitarbeiterzahlen sowie Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten jeweils inklusive verbundener Unternehmen. Definitionen und Hinweise zur Berücksichtigung verbundener Unternehmen (und gegebenenfalls Partnerunternehmen) enthält Anhang I, Artikel 3 der Verordnung 651/2014. Je nach Projektform und Zusammensetzung der Kooperationspartner sind abweichende Quoten und Regelungen möglich. Beachten Sie bitte in jedem Fall die vollständige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand und die Änderung zur Richtlinie geltend ab 01/2024.
Aus der geänderten Richtlinie ab 01/2024 ergibt sich die Höhe der förderfähigen Kosten aus der Summe der Personalkosten, den projektbezogenen Sachkosten (wie zum Beispiel Kosten für Material und Ausrüstung, Kosten für Gebäude und Räume, Kosten für Auftragsforschung) und gegebenenfalls Kosten für Unteraufträge. Die daraus resultierende Gesamtsumme mal 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag ergibt die endgültige Summe der förderfähigen Kosten.
Beispiel: 
Personalkosten 
100.000 Euro
Projektbezogene Sachkosten (anteilige Miete für Gebäude, 
Material-/Ausrüstungskosten, Forschungsaufträge)
50.000 Euro
Unterauftrag
15.000 Euro
Summe
165.000 Euro
Gemeinkostenpauschale 20 Prozent
33.000 Euro
Förderfähige Kosten
198.000 Euro
Zuschuss bei einer Förderquote von 40 Prozent
79.200 Euro
  

Der ZIM-Antrag

Die Antragstellung erfolgt mittels der online verfügbaren Antragsunterlagen. Bei Bedarf bieten zahlreiche Fördermittel-Berater beziehungsweise technische Unternehmensberatungen umfassende Dienstleistungen rund um ZIM-Anträge. Typischerweise wird hierbei eine erfolgsabhängige Provision in Höhe eines niedrigen zweistelligen prozentualen Anteils am Zuschuss vereinbart.
Wenn Sie hinsichtlich der Förderwürdigkeit Ihres Projekts unschlüssig sind, besteht die Möglichkeit der Einreichung einer Projektskizze. Auf diese Weise erhalten Sie vor der eigentlichen (aufwändigeren) Antragstellung eine grundsätzliche Einschätzung durch den Projektträger auf Basis der technischen Beschreibung.
Der Aufwand für den eigentlichen Antrag hängt stark von der bisherigen Erfahrung mit Förderanträgen zusammen. Alleine für die Erstellung der typischerweise circa zehn oder mehr Seiten umfassenden technischen Projektbeschreibung sollten jedoch mindestens einige Tage bis Wochen angesetzt werden, insbesondere auch für die Abstimmung mit Kooperationspartnern und Dienstleistern. Im Mittelpunkt steht hierbei in der Regel die Erstellung der Projektbeschreibung, in welcher beispielsweise der Stand der Technik, technische Risiken, die geplanten Entwicklungsschritte und viele weitere Aspekte erläutert werden müssen. Hieraus ergeben sich wiederum Fragestellungen oder Aufgaben wie eine Recherche zum Stand der Technik oder zu Wettbewerbsprodukten, der detaillierten Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren oder der Ermittlung und Beschreibung der angestrebten Zielgruppen und Vermarktungsaktivitäten.
Umfangreiche Informationen hierzu sowie die Antragsformular finden Sie auf der ZIM-Website.

Tipps zur Antragstellung

Eine häufige Hürde im Zuge der erstmaligen Beantragung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung ist die “richtige” Formulierung der Projektbeschreibung. In diesem Zusammenhang sollten Antragsteller neben den Vorgaben im Antragsformular insbesondere die in der Förderrichtlinie in einem speziellen Kapitel festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen berücksichtigen. Stark vereinfacht zusammengefasst können Projekte nur gefördert werden, wenn diese
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen
  • ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten beziehungsweise infolge der Förderung deutlich umfangreicher ausfallen
  • sich am internationalen Stand der Technik orientieren
  • das technologische Leistungsniveau der Antragsteller erhöhen, beispielsweise durch Einstieg in ein neues Technologiefeld
Neben der generellen Beschreibung entsprechend der Vorgaben im Antragsformular muss die Erfüllung dieser und weiterer Zuwendungsvoraussetzungen nachvollziehbar beschrieben werden. Hieraus ergeben sich verschiedene mögliche Fallstricke bei der Projektbeschreibung, die im Folgenden lediglich exemplarisch beleuchtet werden können:
  • Technische Risiken: Es muss nachvollziehbar sein, weshalb und aus welchen technischen Gründen das Vorhaben scheitern könnte. Beispielsweise könnte erst nach umfangreicher Studie zur Werkstoffauswahl und der Entwicklung eines Fertigungsverfahrens im Zuge der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens erkannt werden, dass bestimmte Anforderungen an den Werkstoff, an die Genauigkeit oder an das Qualitätssicherungsverfahren nicht erfüllbar sind. Wenn hingegen von vornherein sichergestellt ist, dass alle Anforderungen erfüllbar sind, ist das Vorhaben in der Regel (technisch) nicht risikobehaftet.
  • Orientierung am internationalen Stand der Technik: Aspekte wie "schneller, leichter, langlebiger oder einfacher zu bedienen" können (entsprechend quantifiziert) zwar für einen Vergleich mit Konkurrenzprodukten geeignet sein, der Stand der Technik wird jedoch durch konkrete technische Lösungen (beispielsweise in der Patentliteratur oder in Fachpublikationen) beschrieben. So könnte die Eigenschaft "langlebiger" beispielsweise durch ein neuartiges Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Werkstoffen erzielt werden, für welches wiederum bislang bestehende technische Herausforderungen bei der Konstruktion einer entsprechenden Anlage gelöst werden müssen. Derartige Aspekte sollten sehr konkret und nachvollziehbar beschrieben werden.
  • Fokussierung der technologischen Entwicklung: In der Projektbeschreibung müssen sowohl die technologische Entwicklung sowie technische Funktionalitäten als auch Marktbedarf, technische Daten und weitere Aspekte erläutert werden. Hierbei ist es wichtig, dass nicht ausschließlich der Kundennutzen beziehungsweise Produkteigenschaften beschrieben werden.  Dies kann am fiktiven Beispiel der erstmaligen Entwicklung eines Fahrrads mit Carbon-Rahmen verdeutlicht werden: Bei Beschränkung auf die Beschreibung der Vorteile aus Kundensicht bleibt die Frage offen, welche technische Herausforderung bei der Kombination der bekannten Elemente "Fahrrad" und "CFK" gelöst wird und welche Risiken sich hieraus ergeben. Die technologische Entwicklung könnte beispielsweise in der Entwicklung eines für dynamische Belastung geeigneten Fügeverfahrens sowie geeigneter Analysemethoden für die Serienfertigung bestehen.
Über die genannten Punkte hinaus finden sich im Antragsformular zahlreiche weitere Vorgaben für die Erstellung der Projektbeschreibung. Diese sollten vollständig berücksichtigt und vor Beginn der jeweiligen Formulierung die damit verbundene Intention - etwa in Hinblick auf Vorgaben in der Förderrichtlinie - ermittelt werden.

Unterstützung

Für die Suche nach Kooperationspartnern für Ihr ZIM-Projekt bieten wir eine Reihe von Datenbanken. Insbesondere für die Suche nach Experten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht mit Team Wissenstransfer eines der größten Technologietransfernetzwerke zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Zahlreiche weitere Informationen in Zusammenhang mit der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finden Sie in unserem Online-Bereich Produktentwicklung.
Haben Sie diesen Artikel über eine Suchmaschine gefunden? Zahlreiche weitere aktuelle Informationen rund um Forschung, Entwicklung, Fördermittel und weitere Themen versenden wir wöchentlich über unseren Newsletter Technologie und Innovation.

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine bietet Zuschüsse für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Mit geringem Antragsaufwand und hoher Bewilligungsquote stellen die Innovationsgutscheine ein praxisnahes Förderprogramm für kleinere Projekte dar.

Allgemeines

Über die Innovationsgutscheine werden extern vergebene Leistungen im Rahmen von Forschung und Entwicklung bezuschusst - die erhaltene Fördersumme muss hierbei nicht zurückgezahlt werden. Dabei können Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowohl an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch an spezialisierte Unternehmen beziehungsweise Ingenieurbüros vergeben werden.
Der Innovationsgutscheine BW richtet sich an Unternehmen in Baden-Württemberg mit weniger als 100 Beschäftigten (vollzeitäquivalent) und maximal 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung. Über den Innovationsgutschein Hightech BW wird die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen gefördert, für den Bereich Mobilität steht ein ähnlich gestalteter Gutschein zur Verfügung.
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Die Innovationsgutscheine

BW
Start-up BW
Hightech BW
Wer?
Unternehmen bis 100 Mitarbeiter
und 20 Millionen Euro Umsatz
Gründer, Unternehmen
bis 5 Jahre nach Gründung
Etablierte Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz; bis 250 Mitarbeiter bei Auftrag an Start-up
Zuschuss
(maximal)
7.500 Euro
20.000 Euro
20.000 Euro
Quote
50 Prozent
50 Prozent
50 Prozent
Eigenanteil
7.500 Euro
20.000 Euro
20.000 Euro
Projektvolumen
15.000 Euro
40.000 Euro
40.000 Euro
Was?
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Infos
Innovationsgutscheine werden über die L-Bank beantragt
Vereinfacht formuliert eignen sich die Innovationsgutscheine für alle FuE-Projekte mit folgenden Merkmalen:
  • Zeitskala und Projektvolumen überschaubar
  • Innovativ gegenüber dem Stand der Technik oder im Branchenvergleich
  • Externe Vergabe eines Teilpakets der FuE-Maßnahmen
Typische Beispiele für diese Kombination sind etwa Marktanalysen, Patentrecherchen, Normenrecherchen sowie die Entwicklung von Komponenten für welche kein eigenes Know-how vorhanden ist oder auch Produkttests durch entsprechende Prüfinstitute.
Weitere Informationen und Hilfestellung zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner sowie auf der Website der L-Bank. Dort finden Sie auch die detaillierten Antragsunterlagen und Förderrichtlinien inklusive einer Auflistung der nicht förderfähigen Leistungen.

Antragstellung

Der Antragsaufwand ist im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen sehr überschaubar. Im Wesentlichen besteht dieser in einer etwa einseitigen Projektbeschreibung, üblichen Angaben zum Antragsteller sowie dem Beifügen leicht zugänglicher Dokumente wie zum Beispiel eines Handelsregisterauszugs sowie einer sogenannten De-minimis-Erklärung.
Anträge können fortlaufend bei der L-Bank eingereicht werden. Die Entscheidung über Bewilligung beziehungsweise Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Beispiel für einen Förderantrag

Da in der Praxis insbesondere die Formulierung der Projektbeschreibung eine Hürde bei der Antragstellung darstellt, haben wir am Beispiel eines fiktiven autonom fahrenden Funsport-Gerätes ein Beispiel für einen Fördermittelantrag entworfen. Dieses erhebt weder Anspruch auf korrekte Darstellung technischer Details oder anderer Rahmenbedingungen noch auf eine tatsächliche Bewilligung und soll lediglich den grundsätzlichen Aufbau von in der Vergangenheit erfolgreichen Anträgen darstellen. Zudem ist der Anspruch an die Innovationshöhe geringer, typisch sind mechanische oder elektronische Produkte beziehungsweise Verfahren oder überschaubare IKT-Lösungen mit Neuheitsgrad innerhalb der jeweiligen Branche. Die Bezeichnung der Kapitel erfolgt in Anlehnung an das Antragsformular für die Innovationsgutscheine.
  • Projekttitel: Autonom fahrendes Funsport-Gerät
  • Wie ist der aktuelle Stand der Technik / Was sind bestehende Lösungen? Derzeitige Technologien im Bereich Funsport-Geräte für bergige Tourismusregionen setzen primär auf konventionelle Antriebssysteme und erfordern oft Liftanlagen für den Transport auf den Berg. Bestehende Lösungen, wie beispielsweise MountainCarts, sind auf festen Routen mit vorhandenen Liftinfrastrukturen angewiesen. Es fehlen jedoch innovative Ansätze für den Sommerbetrieb in Regionen ohne Liftanlagen. Die Integration von kostengünstigen Elektroantrieben und autonomen Fahrfunktionen in diesem Kontext ist bisher wenig erforscht und birgt ein unerschlossenes Potenzial für neue Marktsegmente.
  • Welchen Fortschritt bietet Ihre Lösung gegenüber bestehenden Lösungen / Mehrwert zum aktuellen Stand der Technik?: Der Antragsteller plant die Entwicklung eines Elektrofahrzeugs zur Verwendung als Funsport-Gerät in Berg- und anderen Tourismusregionen. Der wesentliche technische Anspruch besteht hierbei in der Adaption von Elektroantrieb und Akkusystem sowie in der Realisierung eines vereinfachten Konzepts des autonomen Fahrens.  Neben der Integration des Elektroantriebs wären hierfür insbesondere verschiedene Elemente des autonomen Fahrens zu implementieren. Hierbei ist davon auszugehen, dass sich diese Funktion deutlich einfacher als im Straßenverkehr umsetzen lassen, da die Strecke immer dieselbe ist und nur eine geringe Anzahl vorhersehbarer Hindernisse (Wanderer, Radfahrer, Fahrzeuge, Tiere) zu berücksichtigen ist. Ein geeignetes am Markt verfügbares Antriebssystem inklusive Akku soll ausgewählt, für das Fahrzeug adaptiert und in einem Prototyp integriert werden. Zudem soll die erforderliche Sensorik für das autonome Fahren ermittelt werden. Die Steuerung des Fahrzeugs soll programmiert, getestet und anschließend in den Prototyp integriert werden. Darauf folgen Tests anhand des Gesamtsystems und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bei Komponenten und/oder Steuerung. Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik besteht hierbei in der kostengünstigen Umsetzung von Sensorik und Steuerung für das autonome Fahren. Es ist geplant, dies im Wesentlichen mittels einer vergleichsweise einfachen Analyse der von einer robusten Kamera aufgenommenen Bilder durchzuführen, da das Fahrzeug aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und Zeitdrucks bei jedem beliebigen Hindernis gebremst oder gestoppt werden kann. Im Zuge anfänglicher Testfahrten durch den jeweiligen Betreiber sollen markante Wegpunkte definiert und hieraus die spezifischen Steuerungsparameter berechnet werden.
  • Welches Problem löst das Vorhaben?: Im Zuge der zunehmend unsicheren Schneelage im Winter suchen Bergregionen beziehungsweise Liftbetreiber zunehmend nach neuen Sommer-Angeboten. Ein zentraler Trend sind hierbei Funsport-Angebote aller Art, wobei insbesondere die Abfahrt mittels MountainCarts sehr gut angenommen wird. Konstruktion und bergtaugliche Bremssysteme dieser Fahrzeuge sind Gegenstand verschiedener Schutzrechtsanmeldungen, exemplarisch sind insbesondere das Patent DE12345678B1 sowie das Gebrauchsmuster DE87654321A1 zu nennen. Dieses Konzept ist bislang jedoch an die Verfügbarkeit von Liftanlagen gebunden, mittels derer die Fahrzeuge nach der Abfahrt wieder auf den Berg transportiert werden können. Die Verfügbarkeit günstiger Elektroantriebe und Speichersysteme lässt es jedoch realistisch erscheinen, die Fahrzeuge in stark frequentierten Regionen ohne Liftanlage wieder auf den Berg fahren zu lassen.
  • Wie soll das Innovationsvorhaben umgesetzt werden? Welche (technischen) Herausforderungen ergeben sich daraus?: Während der Antragsteller über umfangreiche Erfahrung bei der Integration von Elektroantrieben sowie der Entwicklung damit verbundener Ladeinfrastruktur verfügt, sind keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich des autonomen Fahrens oder der Bildanalyse und Steuerungstechnik verfügbar. Der vorgesehene Dienstleister verfügt aufgrund vorausgegangener Projekte (...) über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Da mit der Entwicklung technisches Neuland betreten wird, besteht ein hohes technisches und damit auch finanzielles Risiko für den Antragsteller. Durch die Förderung könnte das Projekt deutlich schneller umgesetzt und die Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Marktzugangs erhöht werden.
  • Welche Zielgruppe wird damit angesprochen?: Das Fahrzeug könnte theoretisch in allen Bergregionen zum Einsatz kommen, in denen folgende Faktoren zusammentreffen: a) Hochfrequentierte Abstiegswege, b) keine Liftanlagen auf der Abstiegsroute sowie c) Infrastruktur in Form von Hütten, Gaststätten oder ähnlichem in Hinblick auf die Abwicklung von Verleih, Wartung et cetera. Eine Recherche anhand von Online-Wanderführern, Satellitenbildern sowie einer stichprobenartigen Abfrage der Besucherzahl bei Hüttenwirten ergab ein Potenzial von X in Frage kommenden Standorten alleine in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Erfahrungswerte beim Betrieb klassischer Fahrzeuge lassen darauf schließen, dass an Y Standorten ein wirtschaftlicher Betrieb möglich und die Akzeptanz von Anwohnern, Landwirten et cetera  gegeben ist. Täglich ist im Jahresdurchschnitt mit A Nutzern zu rechnen. Bei Stückkosten von Z Euro ergibt sich somit ein jährliches Umsatzpotenzial von zirka XYZ Euro. Damit verbunden wären der Aufbau von zwei Arbeitsplätzen beim Antragsteller somit indirekte volkswirtschaftliche Effekte insbesondere durch höhere Gästezahlen, Vermietung, Wartung et cetera an den jeweiligen Destinationen.
  • Wie weit ist der aktuelle Stand der Entwicklung? Liegen bereits erste Erkenntnisse zum Beispiel durch eine Machbarkeitsstudie oder Marktrecherche vor?: Der Dienstleister XY wird zunächst eine Recherche zum Stand der Technik durchführen, anhand derer a) verfügbare und für die Anwendung geeignete Antriebs- und Speicherlösungen sowie b) die diesbezügliche Schutzrechtssituation analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage führt der Antragsteller auf eigene Kosten eine weitergehend Studie der Machbarkeit durch, indem insbesondere die für eine Integration erforderlichen Anpassungen mit in Frage kommenden Lieferanten abgestimmt werden. Außerdem soll der Dienstleister YZ die erforderliche Sensorik auswählen, eine geeignete Steuerung entwickeln, diese programmieren und testen. Darüber hinaus soll der Dienstleister die Sensorik und Steuerungstechnik in das gemäß definierte Gesamtsystem integrieren und die erforderlichen Tests begleiten. 
  • Wie soll die Lösung nach Abschluss der Entwicklung verwertet / an den Markt gebracht werden?: Durch aktive Ansprache von gelisteten Bergstationen bzw. Liftbetreibern soll das autonom fahrende Fahrzeug bekannt gemacht werden. Ebenfalls ist geplant, das Fahrzeug in entsprechenden Mountain-Magazinen als Werbung zu platzieren und so für mehr Bekanntheitsgrad zu sorgen. Auch soll die Teilnahme auf Messen und Events zu Bergsport und Tourismus weitere Kunden ansprechen.
  • Was für ein Geschäftsmodell haben Sie geplant? Entwicklung und Verkauf autonomer Elektrofahrzeuge für den Sommer-Funsport in bergigen Tourismusregionen zunächst über den Onlinevertrieb und die aktive Ansprache von entsprechenden Bergstationen. Der Schlüsselvorteil liegt in der kosteneffizienten Umsetzung des autonomen Fahrens, was den Einsatz in Regionen ohne Liftanlagen ermöglicht. Gewinn soll durch den Verkauf an Bergstationen, die Vermietung an Endnutzer und potenzielle Partnerschaften für Antriebs- und Speicherlösungen erzielt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei dieser exemplarischen Projektbeschreibung um ein fiktives Beispiel handelt. Je nach Art der Innovation, Konstellation von Kooperationspartnern ist eine individuelle Projektbeschreibung erforderlich, die sich nicht 1:1 an oben aufgeführter Darstellung orientieren darf. Dieses Beispiel soll lediglich typische Elemente eines Antrags auf die Innovationsgutscheine darstellen und Ihnen erste Anregungen für Ihren individuellen Antrag liefern.


Förderung digitaler Innovationen

Die L-Bank bietet mit der Innovationsfinanzierung 4.0 ein Förderdarlehen rund um digitale Innovationen. Hinweise und Tipps zur Beantragung haben wir für Sie zusammengefasst.
Grundlage dieses Förderangebots ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das geförderte Unternehmen ausbezahlt.

Förderberechtigte

Die jeweils aktuellen Bedingungen sind dem entsprechenden Merkblatt der L-Bank zu entnehmen. Es werden kleine und mittlere Unternehmen sowie größere mittelständische Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, gefördert.

Gegenstand der Förderung

Unterstützt werden unter anderem FuE-Projekte, Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle. Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr. Die vollständige Auflistung finden Sie ab Seite 8 des Merkblatts zur Innovationsfinanzierung 4.0.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich Neuheit für das antragstellende Unternehmen (nicht zum Beispiel gegenüber dem Stand der Technik) gegeben sein.

Konditionen

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie gegebenenfalls durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Millionen Euro. Es sind Laufzeiten von 5, 7 beziehungsweise 10 Jahren möglich.
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt.
Beispielsweise im Programmschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle erhalten kleine und mittlere Unternehmen einen Tilgungszuschuss.

Antragstellung und Anlaufstellen

Der Antrag wird in jedem Fall bei der Hausbank gestellt. Gegenüber früheren Programmen hat sich die Beantragung nochmals deutlich vereinfacht, indem keine Projektbeschreibung mehr zu erstellen ist. Während deren Formulierung in der Vergangenheit teilweise eine erhebliche Hürde darstellte, besteht die Vorhabensbeschreibung künftig im Wesentlichen im Ankreuzen einer Vorhabens- sowie Unternehmenskategorie. Für den Fall, dass die Hausbank für die technische Risikoabschätzung einen externen Sachverständigen benötigt, gewähren L-Bank und Bürgschaftsbank hierfür auf Wunsch eine pauschale Vergütung.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. So gibt beispielsweise die Hotline Wirtschaftsförderung der L-Bank Auskunft. 

Bezug zu Zuschussprogrammen

Förderdarlehen sind abzugrenzen von Zuschussprogrammen wie beispielsweise dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand oder den Innovationsgutscheinen Baden-Württemberg. Im Bereich Innovationsförderprogramme finden Sie auf unserer Website detaillierte Informationen zu diesen Programmen. Vereinfacht zusammengefasst erhalten Unternehmen über Zuschussprogramme einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, während die Förderung bei Darlehen in der Regel in Form von Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschüssen besteht.
Bei Zuschussprogrammen bestehen in aller Regel deutlich höhere Anforderungen an den Innovationsgrad des Projekts, zudem muss dieses meist ein sogenanntes technisches Risiko aufweisen. Dazu ein Beispiel: Die Vernetzung von Produktion und ERP-System ist zwar mit hohem Aufwand, Investitionen sowie umfangreichen Schulungen der Mitarbeiter verbunden, wird in der Regel aber nicht an unerwarteten technischen Risiken scheitern. In derartigen Konstellationen ist eine Förderung mittels Darlehen (oder teilweise mittels sehr überschaubarer Zuschussprogramme) denkbar. Bei der Entwicklung einer ganz neuen Produktionsmaschine könnte sich erst nach umfangreichen FuE-Investitionen herausstellen, dass eine bestimmte Lösung zum Beispiel aufgrund eines unerwarteten Werkstoffverhaltens nicht realisierbar ist. Die Senkung derartiger FuE-Risiken ist häufig Gegenstand von Zuschuss-Förderprogrammen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschuss- und Darlehensprogramme kombiniert werden. Entscheidend ist in erster Linie, dass die sogenannte Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Wird eine Kombination verschiedener Programme angestrebt, sollten die jeweiligen Fördergeber daher frühzeitig und aktiv hierauf angesprochen werden.

Sonstiges

Die vollständigen Informationen zur Innovationsfinanzierung 4.0 finden Sie auf der Website der L-Bank. Weitere Förderprogramme zu verschiedensten Themen finden Sie auch in der Förderdatenbank des BMWi.
Rund um das Thema Innovation bieten wir Ihnen zudem ein breites Angebot an Informationen, Veranstaltungen und Beratung. Sie finden diese Angebote entweder über die Suchfunktion auf dieser Website oder in den Übersichten im Bereich Innovation und Umwelt.

Digitalisierungsprämie Plus

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten bei der digitalen Transformation unterstützt.
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie damit verbundene Dienstleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen bei Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Beispielhaft zu nennen sind Maßnahmen wie die Vernetzung von ERP- und Produktionssystem, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, oder die Digitalisierung der Wertschöpfungskette. Weitere Beispiele umfassen Predictive-Maintenance Anwendungen, eine Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologie oder die Implementierung eines IT-Sicherheitssystems. Vereinfacht ausgedrückt kann eine große Bandbreite an Maßnahmen gefördert werden, welche einen signifikanten Digitalisierungsfortschritt für das beantragende Unternehmen erwarten lassen. Darüber hinaus können auch Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenhang mit entsprechenden IKT-Investitionen gefördert werden. Nicht gefördert werden hingegen Grundausstattung oder reine Ersatzbeschaffungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit maximal 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent). Mit dem geplanten Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein und das Volumen des Vorhabens muss zwischen 5.000 und 100.000 Euro liegen. Die Förderung erfolgt abhängig von der Investitionssumme in Form eines Zuschusses oder in Form eines zinsverbilligten Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die reine Zuschussvariante kann nur bei Investitionssummen von 5.000-15.000 Euro beantragt werden. Liegt Ihre Investitionssumme über 15.000 Euro besteht die Möglichkeit der Förderung in Form des zinsverbilligten Darlehens mit Tilgungszuschuss:
Variante
Förderquote
Investitionssumme
Antragstellung über
30 Prozent, maximal 3.000 Euro
5.000-15.000 Euro
L-Bank
Tilgungszuschuss 4 Prozent
15.000-100.000 Euro
Hausbank
Weitere Informationen, die detaillierten Förderbedingungen sowie die Antragsformulare und Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie unter den oben genannten Links auf der Website der L-Bank.
Unabhängig von der Digitalisierungsprämie Plus bietet der Innovationsgutschein Hightech Digital bis zu 20.000 Euro Zuschuss im Rahmen der Entwicklung anspruchsvoller digitaler Produkte. Zudem bietet das Bundesprogramm Digital Jetzt in ähnlicher Weise wie die Digitalisierungsprämie Plus Zuschüsse für Investitionen und Qualifizierung rund um die Digitalisierung.

RegioWIN und EFRE 2021-2027

Im Zuge ihrer Kohäsionspolitik strebt die Europäische Union auch in der Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 umfangreiche Investitionen von der Digitalisierung bis zum Klimaschutz an.
Das übergeordnete Ziel ist hierbei ein innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum. Ein zentrales Instrument stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dar. In Baden-Württemberg werden die politischen Ziele gleichzeitig durch top-down über die Fachpolitik definierte Fördermaßnahmen sowie über einen bottom-up orientierten Regionalansatz forciert.

Die EFRE-Fachpolitik

Die Programmplanung für Baden-Württemberg umfasst unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Bioökonomie, Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer oder Infrastruktur für Hightech-Gründungen. Für die verschiedenen Bereiche werden zu gegebener Zeit Förderprogramme aufgelegt, über die unter anderem auf der EFRE BW Website informiert wird. Je nach Ausrichtung eines Förderprogramms können sich Unternehmen und weitere Institutionen dann um eine Förderung bewerben beziehungsweise diese beantragen.

Der RegioWIN-Wettbewerb

Im Gegensatz zur Fachpolitik werden die Fördermittel bei RegioWIN nicht über klassische Förderaufrufe vergeben. Vielmehr entwickeln Regionen beziehungsweise funktionale Räume ausgehend von sozioökonomischen sowie SWOT-Analysen eine gemeinsame Strategie und leiten hieraus Maßnahmen ab. Viele dieser Maßnahmen werden unabhängig von einer Förderung umgesetzt oder fließen beispielsweise in die politische Interessenvertretung ein. Für einzelne besonders herausragende Maßnahmen (Leuchtturmprojekte) können über den RegioWIN-Wettbewerb Mittel beantragt werden.
Mit dem im Zuge der EU-Haushaltsperiode 2014-2020 erstmals durchgeführten RegioWIN-Wettbewerb gehörte Baden-Württemberg zu den europaweiten Vorreitern bei der Implementierung regionaler Entwicklungsprozesse. Indem anstelle der Akquise von Fördermitteln die strategische Weiterentwicklung der Region in den Mittelpunkt gestellt wird, entstehen innovative Ansätze, um Stärken einer Region ausbauen und Chancen gezielt zu nutzen.
So wurden im Zuge des RegioWIN-Wettbewerbs 2014-2020 gleich 3 Leuchtturmprojekte in der Region Bodensee-Oberschwaben gefördert, die umfangreiche Infrastruktur und Unterstützungsangebote für Unternehmen rund um Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung stellen:
  • Im Bodenseekreis wurde ein überbetriebliches Transfer- und Innovationszentrum gefördert, welches zahlreiche Unternehmen bei Innovation, Technologietransfer und Vernetzung unterstützt hat.
  • In Sigmaringen wurde der Innovationscampus (InnoCamp) Sigmaringen unterstützt.
  • Das Technologietransferzentrum RITZ im Friedrichshafener Campus Fallenbrunnen erhielt ebenfalls umfangreiche Mittel über den RegioWIN-Wettbewerb.
Im Zuge des RegioWIN-Wettbewerbs 2021-2027 wurde ein Projekt zur Entwicklung einer maschinell lernenden digitalen Plattform für Transformationsmanagement und Innovationsunterstützung prämiert.

RegioWIN in der Region Bodensee-Oberschwaben

Im Konsens mit zahlreichen regionalen Institutionen hat die IHK Bodensee-Oberschwaben die Koordinierung der regionalen Entwicklungsstrategie für den RegioWIN-Wettbewerb übernommen. Hierfür wurden Strategiesitzungen, SWOT-Analysen und Konferenzen durchgeführt, um unter breiter Einbeziehung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Gesellschaft Ansätze für die Nutzung von Stärken und Chancen der Region zu erarbeiten. In diesem Zuge wurde gemeinsam mit Akteuren aus dem Landkreis Konstanz eine gemeinsame RegioWIN-Wettbewerbsregion, bestehend aus den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen festgelegt.
Inhaltlich liegen die Schwerpunkte unter anderem auf den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Standortqualität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Green Deal sowie Qualifizierung und Fachkräfte. Auf Grundlage der strategischen Zielsetzungen wurden im weiteren Verlauf Projekte und Maßnahmen entwickelt. Der Prozess endet hiermit jedoch nicht. Die etablierten Strukturen werden genutzt, um fortlaufend die Ziele und Maßnahmen abzugleichen, zu optimieren und einen größtmöglichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Region insbesondere im Kontext der Innovationsstrategie zu gewährleisten.
Im Folgenden sind der Zeitplan sowie die bislang durchlaufenen Phasen im RegioWIN-Prozess 2021-2027 dargestellt:
Zeitraum
Maßnahme
Q3 2018
Initiierung des regionalen RegioWIN-Prozesses
Q3 2018 – Q1 2019
Erfassung und Auswertung von Daten für die Analyse des regionalen Innovationssystems
Januar 2019
Sitzung der vorläufigen Lenkungsgruppe
März 2019
Regionale Strategiekonferenz zur Überprüfung und Weiterentwicklung der SWOT-Analyse des regionalen Innovationssystems
Juli 2019
Sitzung der Steuerungsgruppe, Beschluss der Entwicklung inhaltlich abgestimmter Leuchtturm- und Schlüsselprojekte
November 2019
Beschluss der regionalen Stakeholder, beim RegioWIN-Wettbewerb mit dem funktionalen Raum “Baden-Württembergischer Teil der Internationalen Bodenseeregion” anzutreten
Januar 2020
Zweite Regionalkonferenz: Vorstellung und Diskussion zahlreicher möglicher Leuchtturmprojekte und Schlüsselprojekte im Zuge des RegioWIN-Wettbewerbs
Q1 – Q3 2020
Detaillierte Ausarbeitung der Leuchtturm- und Schlüsselprojekte, Fortschreibung des regionalen Entwicklungskonzepts
Oktober 2020
Priorisierung der Projektinitiativen durch die Steuerungsgruppe und Festlegung der Leuchtturmprojekte
Dezember 2020
Das regionale Entwicklungskonzept sowie die Projektskizzen zu zwei Leuchtturm- und zehn Schlüsselprojekten wurden eingereicht
April 2021
Prämierung des Regionalen Entwicklungskonzepts der Bodenseeregion sowie des Projekts “SUITable”
Mitte 2021
Mit der Wissensmanagementplattform Innovationsförderung für den grenzüberschreitenden Austausch wird das erste Schlüsselprojekt aus dem Entwicklungskonzept umgesetzt.
September 2021
Der Kick-off-Workshop “Industrielle Bioökonomie” stellt den Auftakt zur weitergehenden Umsetzung eines weiteren Schlüsselprojekts aus dem Entwicklungskonzept dar.
April 2022
Einreichung des Vollantrags für das Leuchtturmprojekt “SUITable”
Dezember 2022
Symbolische Scheckübergabe für das Leuchtturmprojekt “SUITable” durch die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut
Januar 2023
Projektstart “SUITable”
Ausblick
Derzeit werden Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung weiterer Schlüsselprojekte gesucht, für einige Vorhaben wurden im ersten und zweiten Quartal 2022 Förderanträge gestellt. Unabhängig davon werden die bereits eingeleiteten Projekte weiter vorangetrieben. In der zweiten Jahreshälfte wird das Regionale Entwicklungskonzept unter Berücksichtigung der Fortschritte und der fortlaufend veränderten Rahmenbedingungen aktualisiert.
Die ersten Projekte aus den Innovationsfeldern Künstliche Intelligenz, Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft, Industrielle Bioökonomie, Nachhaltige Mobilität, Ressourcenschutz und Energiewende sind in die Umsetzung gestartet. Im jährlichen Rhythmus werden die Projekte und Ergebnisse der Netzwerk-Arbeit in kompakter Weise dokumentiert und öffentlich gemacht. Die erste Ausgabe finden Sie  auf der EFRE-Seite des Landes.

Am Strategieprozess mitwirken

Der regionale Entwicklungsprozess steht allen interessierten Institutionen und Akteuren offen, die einen Bezug zu den aufgeführten Themen haben. Neben der Mitwirkung in Strategiesitzungen, Workshops oder Arbeitsgruppen besteht auch die Möglichkeit, Projektideen in den Prozess einzubringen.
Wenn Sie an einer Mitwirkung am RegioWIN-Prozess Bodensee-Oberschwaben interessiert sind, wenden Sie sich gerne jederzeit an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartner.