Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Im Zuge der Neugestaltung der Website www.ihk.de/bodensee-oberschwaben werden auch weitere Online-Auftritte, die die IHK Bodensee-Oberschwaben betreibt, sukzessive umgestellt. Derzeit noch nicht barrierefrei sind folgende Portale:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ihk.de/bodensee-oberschwaben.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Außerdem sind die nachstehend aufgeführten Inhalte der Website www.ihk.de/bodensee-oberschwaben aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die Website der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die Website befindet sich aktuell in einer Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Es werden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert beziehungsweise mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.

PDF-Dokumente, Formulare und Publikationen

PDF-Dokumente, Formulare und Publikationen stehen teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zum Download zur Verfügung. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten, Formularen und Fachpublikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Inhalte von Dritten, PDF-Dokumente im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (zum Beispiel Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation), die nicht von der IHK Bodensee-Oberschwaben erstellt werden, stehen teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung.
Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift oder Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Videos

Eingebetteten Videos sind teilweise veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Im Einzelfall kann von einer barrierefreien Gestaltung abgesehen werden, soweit diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt. Diese Unverhältnismäßigkeit wird im Artikel 5 Absätze 2 und 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie im § 10 Absatz 2 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG Ba-Wü) beschrieben. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Wir sind jedoch bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen beziehungsweise in eine besser verständliche Variante zu überführen. So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (zum Beispiel Ausbildungsordnungen, pdfs der IHK-Organisation). Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung ist die IHK Bodensee-Oberschwaben Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken beziehungsweise diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08. April 2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Verbesserungen beziehungsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt unter der untenstehenden E-Mail an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist die Kommunikationsabteilung zuständig:
IHK Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
E-Mail: barrierefreiheit@weingarten.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die IHK Bodensee-Oberschwaben wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die IHK Bodensee-Oberschwaben nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner: 0711/279-3358, Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: 0711/279-3360, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart, 0711/279-3366, Poststelle@bfbmb.bwl.de.
Eine Liste der Beauftragten der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit Kontaktdaten können Sie über die Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufrufen.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.