ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt das bedeutendste Förderprogramm für innovative Projekte im Mittelstand dar.
Allgemeines
Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi können Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern unter anderem in Einzelprojekten und Kooperationsprojekten Zuschüsse zu Projektkosten bis maximal 550.000 Euro erhalten. Mit mehr als 40.000 bewilligten Vorhaben handelt es sich bei ZIM um das umfangreichste nationale Mittelstands-Zuschuss-Förderprogramm im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Ein Unternehmen kann innerhalb von 12 Monaten zwei Anträge stellen.
Einzelprojekte und Kooperationsprojekte
Neben weiteren Formen sind beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand im Regelfall insbesondere Einzel- oder Kooperationsprojekte von Bedeutung:
- Vereinfacht ausgedrückt dienen Einzelprojekte der Förderung des innerbetrieblichen Aufwands im Rahmen eines von einem einzelnen Unternehmen umgesetzten FuE-Projekts. Konkret erhält das Unternehmen einen finanziellen Zuschuss zu den im Rahmen des Projekts anfallenden Personalkosten sowie einem pauschalen Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls anfallenden Kosten für extern vergebene Aufträge.
- Kooperationsprojekte dienen der Förderung des entsprechenden Aufwands bei einer Zusammenarbeit mehrerer Projektpartner. Einen Sonderfall stellt die Einbeziehung von Forschungseinrichtungen in Projekte dar, diese können zu 100 Prozent (also vollständig) durch ZIM-Mittel bezuschusst werden. Insofern besteht für Forschungseinrichtungen in der Regel eine hohe Motivation zur Beteiligung an ZIM-Projekten.
Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung
Im Hinblick auf ein im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand geplantes Projekt kann auch die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Zu den förderfähigen Komponenten zählen beispielsweise Vorstudien und Tests, die zur Analyse der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten. Zu den typischerweise bezuschussten Dienstleistungen zählen beispielsweise Beratungsleistungen zu Marketing und Vertrieb oder Beratung bei der Nutzung von Normen und vieles mehr.
Förderung
Die konkrete Förderquote für ein Unternehmen hängt insbesondere von der Unternehmensgröße und dem Standort ab und bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 25 und 60 Prozent. Die jeweils aktuellen Förderquoten finden Sie in der ZIM-Richtlinie. Die dort aufgeführten Mitarbeiterzahlen sowie Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten jeweils inklusive verbundener Unternehmen. Definitionen und Hinweise zur Berücksichtigung verbundener Unternehmen (und gegebenenfalls Partnerunternehmen) enthält Anhang I, Artikel 3 der Verordnung 651/2014. Je nach Projektform und Zusammensetzung der Kooperationspartner sind abweichende Quoten und Regelungen möglich. Beachten Sie bitte in jedem Fall die vollständige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand und die Änderung zur Richtlinie geltend ab 01/2024.
Aus der geänderten Richtlinie ab 01/2024 ergibt sich die Höhe der förderfähigen Kosten aus der Summe der Personalkosten, den projektbezogenen Sachkosten (wie zum Beispiel Kosten für Material und Ausrüstung, Kosten für Gebäude und Räume, Kosten für Auftragsforschung) und gegebenenfalls Kosten für Unteraufträge. Die daraus resultierende Gesamtsumme mal 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag ergibt die endgültige Summe der förderfähigen Kosten.
Beispiel:
Personalkosten
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100.000 Euro
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Projektbezogene Sachkosten (anteilige Miete für Gebäude,
Material-/Ausrüstungskosten, Forschungsaufträge)
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50.000 Euro
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Unterauftrag
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15.000 Euro
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Summe
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165.000 Euro
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Gemeinkostenpauschale 20 Prozent
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33.000 Euro
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Förderfähige Kosten
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198.000 Euro
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Zuschuss bei einer Förderquote von 40 Prozent
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79.200 Euro
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Der ZIM-Antrag
Die Antragstellung erfolgt mittels der online verfügbaren Antragsunterlagen. Bei Bedarf bieten zahlreiche Fördermittel-Berater beziehungsweise technische Unternehmensberatungen umfassende Dienstleistungen rund um ZIM-Anträge. Typischerweise wird hierbei eine erfolgsabhängige Provision in Höhe eines niedrigen zweistelligen prozentualen Anteils am Zuschuss vereinbart.
Wenn Sie hinsichtlich der Förderwürdigkeit Ihres Projekts unschlüssig sind, besteht die Möglichkeit der Einreichung einer Projektskizze. Auf diese Weise erhalten Sie vor der eigentlichen (aufwändigeren) Antragstellung eine grundsätzliche Einschätzung durch den Projektträger auf Basis der technischen Beschreibung.
Der Aufwand für den eigentlichen Antrag hängt stark von der bisherigen Erfahrung mit Förderanträgen zusammen. Alleine für die Erstellung der typischerweise circa zehn oder mehr Seiten umfassenden technischen Projektbeschreibung sollten jedoch mindestens einige Tage bis Wochen angesetzt werden, insbesondere auch für die Abstimmung mit Kooperationspartnern und Dienstleistern. Im Mittelpunkt steht hierbei in der Regel die Erstellung der Projektbeschreibung, in welcher beispielsweise der Stand der Technik, technische Risiken, die geplanten Entwicklungsschritte und viele weitere Aspekte erläutert werden müssen. Hieraus ergeben sich wiederum Fragestellungen oder Aufgaben wie eine Recherche zum Stand der Technik oder zu Wettbewerbsprodukten, der detaillierten Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren oder der Ermittlung und Beschreibung der angestrebten Zielgruppen und Vermarktungsaktivitäten.
Umfangreiche Informationen hierzu sowie die Antragsformular finden Sie auf der ZIM-Website.
Tipps zur Antragstellung
Eine häufige Hürde im Zuge der erstmaligen Beantragung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung ist die “richtige” Formulierung der Projektbeschreibung. In diesem Zusammenhang sollten Antragsteller neben den Vorgaben im Antragsformular insbesondere die in der Förderrichtlinie in einem speziellen Kapitel festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen berücksichtigen. Stark vereinfacht zusammengefasst können Projekte nur gefördert werden, wenn diese
- mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind
- auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen
- ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten beziehungsweise infolge der Förderung deutlich umfangreicher ausfallen
- sich am internationalen Stand der Technik orientieren
- das technologische Leistungsniveau der Antragsteller erhöhen, beispielsweise durch Einstieg in ein neues Technologiefeld
Neben der generellen Beschreibung entsprechend der Vorgaben im Antragsformular muss die Erfüllung dieser und weiterer Zuwendungsvoraussetzungen nachvollziehbar beschrieben werden. Hieraus ergeben sich verschiedene mögliche Fallstricke bei der Projektbeschreibung, die im Folgenden lediglich exemplarisch beleuchtet werden können:
- Technische Risiken: Es muss nachvollziehbar sein, weshalb und aus welchen technischen Gründen das Vorhaben scheitern könnte. Beispielsweise könnte erst nach umfangreicher Studie zur Werkstoffauswahl und der Entwicklung eines Fertigungsverfahrens im Zuge der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens erkannt werden, dass bestimmte Anforderungen an den Werkstoff, an die Genauigkeit oder an das Qualitätssicherungsverfahren nicht erfüllbar sind. Wenn hingegen von vornherein sichergestellt ist, dass alle Anforderungen erfüllbar sind, ist das Vorhaben in der Regel (technisch) nicht risikobehaftet.
- Orientierung am internationalen Stand der Technik: Aspekte wie "schneller, leichter, langlebiger oder einfacher zu bedienen" können (entsprechend quantifiziert) zwar für einen Vergleich mit Konkurrenzprodukten geeignet sein, der Stand der Technik wird jedoch durch konkrete technische Lösungen (beispielsweise in der Patentliteratur oder in Fachpublikationen) beschrieben. So könnte die Eigenschaft "langlebiger" beispielsweise durch ein neuartiges Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Werkstoffen erzielt werden, für welches wiederum bislang bestehende technische Herausforderungen bei der Konstruktion einer entsprechenden Anlage gelöst werden müssen. Derartige Aspekte sollten sehr konkret und nachvollziehbar beschrieben werden.
- Fokussierung der technologischen Entwicklung: In der Projektbeschreibung müssen sowohl die technologische Entwicklung sowie technische Funktionalitäten als auch Marktbedarf, technische Daten und weitere Aspekte erläutert werden. Hierbei ist es wichtig, dass nicht ausschließlich der Kundennutzen beziehungsweise Produkteigenschaften beschrieben werden. Dies kann am fiktiven Beispiel der erstmaligen Entwicklung eines Fahrrads mit Carbon-Rahmen verdeutlicht werden: Bei Beschränkung auf die Beschreibung der Vorteile aus Kundensicht bleibt die Frage offen, welche technische Herausforderung bei der Kombination der bekannten Elemente "Fahrrad" und "CFK" gelöst wird und welche Risiken sich hieraus ergeben. Die technologische Entwicklung könnte beispielsweise in der Entwicklung eines für dynamische Belastung geeigneten Fügeverfahrens sowie geeigneter Analysemethoden für die Serienfertigung bestehen.
Über die genannten Punkte hinaus finden sich im Antragsformular zahlreiche weitere Vorgaben für die Erstellung der Projektbeschreibung. Diese sollten vollständig berücksichtigt und vor Beginn der jeweiligen Formulierung die damit verbundene Intention - etwa in Hinblick auf Vorgaben in der Förderrichtlinie - ermittelt werden.
Unterstützung
Für die Suche nach Kooperationspartnern für Ihr ZIM-Projekt bieten wir eine Reihe von Datenbanken. Insbesondere für die Suche nach Experten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht mit Team Wissenstransfer eines der größten Technologietransfernetzwerke zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung.
Zahlreiche weitere Informationen in Zusammenhang mit der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finden Sie in unserem Online-Bereich Produktentwicklung.
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