Auskunftsanspruch bei unzulässiger Fax-, Telefon- und E-Mail-Werbung
Die Telefaxwerbung ist für viele Empfänger häufig ein Ärgernis, da Kosten entstehen und das Faxgerät blockiert wird. Soweit der Absender nicht davon ausgehen konnte, dass der Empfänger mit der Sendung einverstanden ist, wird die Werbung nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland als wettbewerbswidrig angesehen.