Flensburg: Gastbeitrag Professor Joachim Berg

Waren aus Nicht-EU-Ländern – das ist zu beachten

Für Europa gilt, dass nur Waren wie elektronische Geräte, Maschinen, Bauteile oder Kabel importiert, vertrieben und in Betrieb genommen werden dürfen, die den europäischen Gesetzen und Normen entsprechen. Käufer, Importeure, Händler und Hersteller, die das missachten, kann es im Schadensfall Millionen kosten.
Die neue Maschine in der Produktionshalle eines Mittelständlers aus Schleswig-Holstein fängt Feuer. Mitarbeitende werden verletzt, die Halle brennt ab. Ein Schaden, der Millionen kostet. Für die Frage, wer dafür aufkommt, muss die Ursache durch einen Experten ermittelt werden. Dafür werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger herangezogen und komme zu dem Schluss: Bestandteile der Produktionsmaschine waren nicht CE-Konform und entsprechen somit nicht den europäischen Vorschriften, die Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gewährleisten sollen. Diese Bauteile hätten nie importiert, vertrieben oder in Betrieb gehen dürfen. Dies gilt für elektronische Endgeräte und Fahrzeuge, aber auch für Bauteile wie etwa Kabel.
Überall wo „CE“ drauf steht, ist aber nicht immer CE – kurz für Conformité Européenne – drin.

Joachim Berg

Ist nur ein einziges Bauelement in der Wertschöpfungskette regelwidrig, gilt das für das gesamte Endprodukt. Elektrische und elektronische Geräte (EEG) und passive Bauelemente wie Kabel fallen unter die RoHS2-Richtlinie. RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances. Diese beschränkt gefährliche Stoffe wie Quecksilber und Chrom. Der Hersteller ist dazu verpflichtet, das CE-Kennzeichen erst dann auf dem Produkt anzubringen, wenn er die RoHS2-Richtlinie erfüllt. Überall wo „CE“ drauf steht, ist aber nicht immer CE – kurz für Conformité Européenne – drin. Bestehen Zweifel hinsichtlich der CE-Konformität, darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden.
Über den Autor
Professor Joachim Berg ist seit 2014 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektrische Maschinen und Antriebstechnik sowie Elektromobilität und Elektrofahrzeuge. Auf diesem Fachgebiet erstellt der Experte Gutachten für Gerichte, Behörden und die Wirtschaft.
Die RoHS2-Richtlinie erzwingt für das CE-Kennzeichen einen eindeutigen Verfahrensweg, der auch normativ klar vorgegeben ist. Zum Beispiel wird in der Norm DIN EN IEC 63000 (VDE 0042-12) die technische Dokumentation für die RoHS2 – und damit für jedes Produkt – festgelegt. So kann für jeden Teilschritt in einer Produktionskette der RoHS2- Nachweis geprüft werden. Deshalb rate ich, nicht nur auf die CE-Konformität zu schauen, sondern auch den RoHS2-Nachweis zu fordern, um mögliche Haftungsprobleme auszuschließen.
Im Falle der Produktionsmaschine des Mittelständlers haftet der Hersteller für den Millionenschaden; wäre die gesamte Maschine von außerhalb der EU importiert worden, wäre der Importeur verantwortlich. Die Schadenszahlungen können Existenzen bedrohen und ruinieren. Dieses Problem ist dem Mittelstand – insbesondere dem herstellenden Gewerbe – kaum bewusst.
Joachim Berg
Veröffentlicht am 1. Oktober 2024