Geprüfte Experten

Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren. Hier finden Sie Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Industrie- und Handelskammer.

Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Unabhängig und unparteiisch

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Qualifikation - ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Gütesiegel für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren - mit einem Antrag bei der IHK mit Hilfe von Formblättern, einem im Einzelnen vorgeschriebenen Verfahrensablauf, bis hin zu einem Verwaltungsakt (Bestellung oder die Ablehnung), der vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar ist.
Um zweierlei geht es: um die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.
Forensische, schiedsgutachterliche, privatgutachterliche Erfahrung als Sachverständiger, Gutachtenpraxis, Standing in der Branche und Reputation, fachliche Veröffentlichungen, Promotionen, Mitgliedschaft in Normungsausschüssen, Fachbeiräten - alle diese Dinge werden bewertet.
In der Regel erfolgt nach Prüfung der einzureichenden Unterlagen eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Diese Überprüfung erfolgt nach bestimmten, für alle Verfahren gleich welches Sachgebiet sie betreffen, geltenden Grundsätze. Im Kern geht es um schriftliche und mündliche Überprüfungen, die Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise nach einem bestimmten Ablaufschema und Verfahrensanforderungen. Jedenfalls gilt, dass eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und zudem der allgemeinen Sachverständigentätigkeit sehr anzuraten ist.
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen für jedes Sachgebiet bei 1.450 Euro; dazu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde (Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Gutachten, Teilnahme an Fachgremien). Die Kosten variieren je nach Sachgebiet bedingt durch die unterschiedliche Nachfrage und den Aufwand sehr stark. Sie liegen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. In Einzelfällen auch darüber. Nicht darin enthalten sind Seminarkosten, Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an Fachgremien und andere vergleichbare Nebenkosten.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen der IHK und endet mit Voten des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der IHK. Diese Gremien beraten die Geschäftsführung bei der Entscheidung. Der Zeitaufwand liegt bei rund neun Monaten.

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