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Die Möglichkeit, Tarifverträge abzuschließen, ist ein wesentliches Element der in Artikel 9 Grundgesetz verankerten Tarifautonomie.
Unter dem Begriff Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit unter entsprechender Minderung des Arbeitsentgeltes zu verstehen. Mit eServices bietet die Arbeitsagentur bequemen Dokumentenaustausch zur Einführung und Abrechnung.
Abbau von Überstunden, Nutzung von Arbeitszeitkonten, Kurzarbeit als auch Reduzierung der Wochenarbeitszeit können in Krisenzeiten helfen.
Unternehmer müssen für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen, denn jede Maßnahme die einen Arbeitnehmer besser oder schlechter stellt, kann künftig angegriffen werden.
Arbeitnehmerschutzgesetze müssen für die Mitarbeiter jederzeit einsehbar sein. Bei Verstoß gegen die sogenannte Aushangpflicht droht dem Unternehmer ein Bußgeld.