Basiswissen Export

Mit dem Auf- und Ausbau von Exportgeschäften stellen Unternehmen die Vertriebsaktivitäten auf eine breitere Grundlage. Die Erfahrungen aus dem Inlandsgeschäft lassen sich jedoch nicht generell auf das Auslandgeschäft übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass u. a.
  • innerbetriebliche Voraussetzungen geschaffen,
  • Informationen über Länder und Branchen ausgewertet,
  • Kontakte geknüpft,
  • kalkulatorische Aspekte für die Preisbildung berücksichtigt,
  • ausländische Rechtskreise für die Vertragsgestaltung geprüft,
  • die Finanzierung geklärt und
  • die außenwirtschafts- und zollrechtlichen Bestimmungen für Drittlandsexporte bzw.
  • die Meldepflichten für Lieferungen im EU-Binnenmarkt beachtet
werden.

Formen des Exports

In der Praxis können verschiedene Formen der Exporttätigkeit (u.a. direkter oder indirekter Export, Lizenzvergabe, Joint Venture, Auslandsfiliale)unterschieden werden. Die Entscheidung für die eine oder andere Form kann u.a. von folgenden Faktoren beeinflusst werden:
  • Wie ist die Situation im Unternehmen? Liegen bereits Exporterfahrungen vor?
  • Welche Produkte sollen exportiert werden? Ist ein technischer Service notwendig?
  • Wie ist die Beschaffenheit des Auslandsmarktes? Wie ist die Konkurrenzsituation?

Zollabwicklung und Exportkontrolle

Folgende deutsche Bestimmungen sind für die Ausfuhr zu beachten:
  • die Anmeldung zur Ausfuhr
  • die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung bei ausfuhrgenehmigungsbedürftigen Gütern
Alle übrigen Bestimmungen ergeben sich aus den Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes, wie z.B.: Vorschriften der ausländischen Zollverwaltung und Kundenwünsche.

Zollinformationen und rechtliche Bestimmungen.