Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Viele Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen z. B. eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Ursprungszeugnis
Hier haben wir für Sie Informationen zur Beantragung und zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses zusammengestellt.
Schnelleres Verfahren mit dem eUZ
Mit der Online-Anwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (eUZ) haben Sie die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen von Außenhandelsdokumenten - z.B. Handelsrechnungen - via Internet zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente mit Dienstsiegel und Faksimile-Unterschrift erfolgt im Unternehmen nach der Bewilligung durch die IHK. Weitere Informationen zum eUZ finden Sie hier.

Ursprungsrecht
Informationen zur Bestimmung des Warenursprungs erhalten Sie hier.

Sie können Formulare zur Beantragung eines Ursprungszeugnisses und zusätzlich benötigte Durchschriften bei der IHK bestellen.

Bescheinigung von Handelsrechnungen
Bestimmte Exportdokumente (z.B. Handelsrechnungen) bescheinigen wir und stellen Ihnen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr (z.B. für die Beteiligung an ausländischen Ausschreibungen) aus.
Bescheinigungsvorschriften
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Bescheinigung Ihrer Exportdokumente erforderlich sind.

K und M
Detaillierte Informationen zu den einschlägigen ausländischen Vorschriften können Sie in diesem Exportnachschlagewerk erhalten.