Das Carnet-A.T.A.-Verfahren

Bedeutung

Bei dem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland erleichtert, da die sonst fällige Zahlung oder Sicherheitsleistung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- und Durchfuhrländern entfällt. Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z.B. Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhranmeldung). Dem Carnet A.T.A.-Verfahren sind fast alle Staaten Europas beigetreten. Die angeschlossenen Länder sind auf dem Deckblatt des Formulars vermerkt.
In jedem Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" für die Bezahlung etwaiger Einfuhrabgaben. In Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag; die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben. Um das damit verbundene Risiko abzudecken, wurde mit der Hermes Kreditversicherungs-AG eine Rückversicherung abgeschlossen. Hieraus resultiert auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Hermes beim Carnet-Verfahren. Das an Hermes abgeführte Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen, es ersetzt keine Transportversicherung.

Praktische Abwicklung

Das Carnet A.T.A. wird von den Industrie- und Handelskammern für die in ihrem IHK-Bezirk ansässigen Firmen und natürlichen Personen ausgestellt. Der Carnet-Vordruck und der Carnet-Antrag sind durch den Carnetinhaber sorgfältig und vorschriftsmäßig auszufüllen sowie zu unterzeichnen. Diese Unterlagen sind der IHK persönlich oder per Post vorzulegen. Das Carnet wird überprüft und ausgestellt, d. h. mit Gültigkeits- und Ausstellungsdatum, Carnet-Nr., Stempel, Unterschrift und Siegel versehen. Im Anschluss ist die Nämlichkeitssicherung der Waren möglichst beim örtlich zuständigen Zollamt, auf jeden Fall aber bei einem Binnenzollamt, vorzunehmen. Hierzu ist die Ware unter Vorlage des Carnets dem Zoll vorzuführen.
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Rückgabe des Carnets

Wenn das Carnet nicht mehr benötigt wird, ist es umgehend an die IHK zurückzugeben. Auf jeden Fall sollte die Rückgabe vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Nicht ordnungsgemäß abgefertigte Carnets sind sofort an die IHK zurückzugeben. So können im Zusammenwirken mit der IHK Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um das Carnet zu bereinigen.

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