Standort

Kooperatives Baulandmodell

Das „Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren“ gilt seit 2017.
Bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen sieht das Kooperative Baulandmodell insbesondere vor, dass Investoren bestimmte Folgekosten tragen, wie zum Beispiel für Kindertagesstätten oder Grünflächen, und, bei der Erstellung von mehr als 20 Wohneinheiten, mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum schaffen.