Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange an den Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) beteiligt und vertritt in ihren Stellungnahmen die Interessen der regionalen Wirtschaft.
Über die Inhalte der Bauleitpläne und deren Konsequenzen können sich Unternehmen bei der IHK informieren und beraten lassen. Das ist besonders dann wichtig, wenn die Pläne das Unternehmen negativ beeinflussen können, zum Beispiel, wenn eine heranrückende Wohnbebauung eine beabsichtigte Betriebserweiterung erschwert oder verhindert.
Es ist sinnvoll, wenn Sie die IHK bei Problemen informieren, damit sie Ihre Hinweise in ihre Stellungnahme einfließen lassen kann.
Aktuelle Bauleitpläne sowie Amtsblätter und Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Köln
Die IHK Köln empfiehlt, die Planungen der Gemeinde aufmerksam zu verfolgen und sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht gegenüber der Behörde zu äußern. Nur dann haben Sie später die Möglichkeit, gegebenenfalls später gegen den Bebauungsplan gerichtlich vorzugehen.