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Ausfuhranmeldung: Ihr Wegweiser
In diesem Wegweiser erklären wir die Grundlagen einer Ausfuhranmeldung und geben Hinweise zu wichtigen Details.
Was ist eine Ausfuhranmeldung?
Eine Ausfuhranmeldung ist eine Meldung an die Zollbehörde, die erforderlich ist, wenn Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland (außerhalb der EU) exportiert werden. Dies dient der Kontrolle und Erfassung von Warenströmen.
Grundsätzlich besteht das Verfahren der Ausfuhranmeldung aus zwei Stufen:
In der ersten Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausfuhrzollstelle eröffnet. Die betroffenen Waren werden der Zollstelle vorgeführt, die für Ihren Geschäftssitz zuständig ist. Außerdem wird für diese Waren eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben. Ist die Anmeldung korrekt und die Ausfuhr der Waren ist zulässig, stellt die Zollstelle das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus und überlässt die Waren zur Ausfuhr.
In der zweiten Stufe werden die Waren und das ABD der Ausgangszollstelle vorgeführt – der letzten Zollstelle im Zollgebiet der EU. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt auch hier die Überlassung der Waren zur Ausfuhr und das Ausfuhrverfahren wird beendet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann abweichend das einstufige Verfahren genutzt werden, wenn
- die Sendung einen Wert von 3.000 Euro nicht übersteigt
- für die Ware keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind und
- die Lieferung nicht in Embargoländer geht und
- keine Verbote und Beschränkungen dem entgegenstehen.
Hier wird die Ware direkt bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) vorgeführt und die Ausfuhranmeldung dorthin elektronisch übermittelt.
Warenausfuhren unter 1.000 Euro können mündlich bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden.
Vorbereitung der Ausfuhranmeldung
Diese Daten sollten vorliegen:
- EORI-Nummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU
- Warennummern (HS-Codes): Klassifizierung der Waren nach dem Harmonisierten System
- Detaillierte Warenbeschreibung: Beinhaltet Menge, Gewicht und Wert der Waren
- Liefer- und Zahlungsbedingungen: Informationen zu Incoterms und Zahlungsmethoden
- Ursprung der Waren: Das Ursprungsland der zu exportierenden Waren
- Daten der Beteiligten und Bestimmungsland
Movement Reference Number (MRN)
Die MRN ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jeder Ausfuhranmeldung zugewiesen wird. Sie dient der Nachverfolgung und Identifizierung der Ausfuhrsendung im gesamten Zollverfahren.
- Tracking: Mit der MRN können Sie den Status Ihrer Ausfuhrsendung online verfolgen.
- Dokumentation: Die MRN muss auf allen relevanten Dokumenten, wie dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD), vermerkt sein. Das ABD muss nicht zwingend an der Ausgangszollstelle vorgelegt werden – die Mitführung ist aber empfehlenswert.
Codierungen
In der Ausfuhranmeldung werden verschiedene Codes verwendet, um spezifische Informationen präzise und standardisiert zu übermitteln. Dies sind z.B.
- Warencodes (HS-Codes): Klassifizieren die Waren gemäß dem Harmonisierten System.
- Verfahren-Codes: Geben das Zollverfahren an (z.B. „1000“ für endgültige Ausfuhr).
- Zollstellencodes: Identifizieren die zuständigen Zollstellen.
- Incoterms-Codes: Geben die Lieferbedingungen an (z.B. „EXW“ für „Ex Works“, „CIF“ für „Cost, Insurance, and Freight“ oder XXX für andere Lieferbedingungen).
Schritt-für-Schritt zur Ausfuhranmeldung
Sämtliche Codierungen und Schlüsselnummern sowie Erläuterungen zu den einzelnen Feldern der Ausfuhranmeldung sind dem Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen zu entnehmen.
1. Zugang zu ATLAS und IAA-Plus
ATLAS
- Sie benötigen Zugang zum Zollsystem ATLAS-Ausfuhr, entweder direkt selbst oder über Dienstleistende (z.B. Spedition, Zollagentur). ATLAS ermöglicht die elektronische Abwicklung der Zollformalitäten.
- Voraussetzungen: eine EORI-Nummer, zertifizierte Software
IAA-Plus
- Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) ist eine Webanwendung der deutschen Zollverwaltung, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen eine benutzerfreundliche Möglichkeit bietet, Ausfuhranmeldungen elektronisch zu übermitteln.
- Voraussetzungen: eine EORI-Nummer, ELSTER-Zertifikat
- Vorteile: kein spezieller Zugang oder Software erforderlich – kostenfrei zugänglich
2. Einloggen in ATLAS oder IAA-Plus
- ATLAS: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im ATLAS-System an.
- IAAplus: Öffnen Sie die IAA-Plus-Webanwendung und loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein.
3. Erfassung der Daten am Beispiel IAA-Plus
An dieser Stelle erläutern wir einige wichtige Felder. Schauen Sie bitte für die weiteren Felder und mehr Informationen in das Merkblatt zu Zollanmeldungen.
Ausfuhrzollstelle/Ausfuhranmeldung
Über diesen Menüpunkt können Sie eine Ausfuhranmeldung erstellen. Jede Ausfuhranmeldung besteht aus allgemeinen Kopfdaten und spezifischen Warenpositionsdaten.
Einige Daten müssen allgemein über die Kopfdaten eingegeben werden. Andere Daten wie z.B. Warennummer, Warenbezeichnung, Verfahren usw. werden auf der Positionsebene pro Warenart eingegeben. Einige Daten können an beiden Stellen eingegeben werden.
Ausfuhrzollstelle/Übersichtslisten
Über diesen Menüpunkt können Sie sich beispielsweise die Nachrichten der Ausfuhrzollstelle anzeigen lassen, Vorgänge aufrufen und sich eine Übersicht über den Status ihrer Ausfuhranmeldungen anzeigen lassen.
Ausgangszollstelle/Ausfuhrvorgang und Ausgangszollstelle/Übersichtslisten
Unter diesen Menüpunkten können Sie der Ausgangszollstelle beispielsweise die Gestellung der Sendung bestätigen, die Nachrichten der Ausgangszollstelle anzeigen lassen oder Vorgänge aufrufen, bei denen die Zollstelle Kontrollmaßnahmen angeordnet hat.
Stammdaten
An dieser Stelle können Sie Ihre Daten anlegen: Adressen, ggf. Bewilligungen, Waren, Warenorte.
Art der Anmeldung, Ausfuhranmeldung, Gestellung
- “EX”: Wählen Sie “EX” aus, wenn Sie Waren zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr außerhalb des Zollgebiets der Union anmelden möchten, z.B. in die Schweiz, Türkei, USA etc.
- “CO”: Wenn Sie Waren innerhalb des Zollgebiets der Union versenden möchten, z.B. Kanarische Inseln, dann wählen Sie “CO” aus. In der Länderliste I0806 finden Sie eine Übersicht mit den Gebieten, für die “CO” ausgewählt werden muss.
- An dieser Stelle muss auch eine Zeit für die Gestellung angegeben werden. Gestellung bedeutet, dass sich auszuführende Ware körperlich bei einer Zollstelle oder einem zugelassenen Ort (außerhalb des Amtsplatzes) für den Beschau durch den Zoll bereitgestellt wird.
Allgemeine Daten
Zollstellen, Sicherheit, Gesamt-Rohmasse, LRN
- Ausfuhrzollstelle: Wählen Sie die Zollstelle aus, die für den Ort, an dem der Exportierende ansässig ist, zuständig ist oder die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird.
- Ausgangszollstelle: Wählen Sie die Zollstelle aus, an der die Ausfuhr formal abgeschlossen wird, d.h. die Zollstelle, über die die Waren die EU verlassen.
- Sicherheit: Geben Sie “0” für Ausfuhranmeldung ohne Voranmeldung (enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten) oder “2” für kombinierte Vorabanmeldung und Ausfuhranmeldung (enthält sicherheitsrelevante Daten) ein. Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung ohne Sicherheitsdaten (d.h. Angabe „0“) ist nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen zulässig. Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), daher wird die Kennung “2” angegeben, sonst bleibt die Sendung an der EU-Außengrenze stehen. Eine Zusammenstellung der Sicherheitsdaten findet sich am Ende der ATLAS-Info 0393/2023.
Wichtige Ausnahme: Bei Lieferungen in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein und Andorra kann die „0“ gemeldet werden, Sicherheitsdaten sind weiterhin nicht erforderlich. - Gesamt-Rohmasse ist die Masse der Waren (alle Positionen) mit ihrer Umschließung in kg
- LRN: Bedeutet „local reference number” und ist eine Bezugsnummer, die frei wählbar ist. Eine einmal vergebene LRN darf nicht wiederverwendet werden. Bei Zurückweisung der Ausfuhranmeldung muss die LRN verändert werden, sonst folgt eine Fehlermeldung.
Warenort
- Wählen Sie “Art des Ortes” z.B. “A” für bestimmter Ort (Amtsplatz) oder “C” für zugelassener Ort (Gestellungsort außerhalb des Amtsplatzes)
- Auch hier stehen Schlüsselcodierungen zur Verfügung. Wählen Sie z. B. “Z” für die Anschrift des betreffenden Warenortes.
Beteiligte
- „Versender”: natürliche oder juristische Person (z.B. Herstellungs- oder Handelsunternehmen, beauftragte Spedition), die die Waren in den Versandprozess gibt. Geben Sie die EORI-Nummer und die vollständige Adresse gemäß Beförderungsvertrag ein.
- „Empfänger”: Person oder Unternehmen, an die die Waren geliefert werden sollen. Erfassen Sie die Adresse und das Bestimmungsland.
- „Ausführer”: Person oder Unternehmen, welche im Zollgebiet der Union sitzt und über die Ausfuhr der Waren bestimmen kann. Geben Sie die EORI-Nummer und die vollständige Adresse ein.
- „Anmelder”: Person oder Unternehmen, welche im eigenen Namen oder im Namen eines anderen die Zollanmeldung vornimmt. Geben Sie die EORI-Nummer und die vollständige Adresse des Anmeldenden ein.
- Subunternehmen und direkte Vertretung: Diese Eingabefelder werden nur sichtbar, wenn Subunternehmen beauftragt bzw. Subunternehmen ist direkte Vertretung aktiviert wurde. In diesen Fällen geben Sie die Daten des Subunternehmens ein.
- Wenn “zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer” sich unterscheiden, geben Sie diese Daten ebenfalls ein. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmen führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebenden die Ware an dessen Vertragspartner aus.
- „Beförderer”: Geben Sie die Daten des Befördernden (z. B. Spedition) ein .
Diese Definitionen helfen dabei, die Rollen im Rahmen der Ausfuhrabwicklung zu verstehen. Mehr Informationen dazu sind im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen enthalten.
Vorpapiere und Unterlagen
- Sowohl auf Kopf- als auch Positionsebene können Unterlagen, Transportdokumente, sonstige Verweise angegeben werden.
Warendetails
- Warennummer: Erfassen Sie die achtstellige Warennummer.
- Warenbezeichnung: Geben Sie eine detaillierte Beschreibung der Waren ein. Auch für die Prüfung zur Einstufung in die Güterlisten erforderlichen Angaben wie technische Angaben in Bezug auf die Parameter des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung sind hier einzutragen.
- Menge und Gewicht: Tragen Sie die Menge und Roh- und Eigenmasse der Waren ein. Rohmasse ist die Masse der Waren mit ihrer Umschließung in kg; Eigenmasse bedeutet ohne Verpackung.
- Warenwert: Erfassen Sie den Warenwert in der entsprechenden Währung.
Verkehrszweig und Beförderungsmittel
- Verkehrszweig: Geben Sie den Code für das Beförderungsmittel (z.B. 3 für Straßenverkehr) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels an. Diese Daten sind in vielen Fällen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung unbekannt. Hier können mutmaßliche Angaben eingetragen werden.
- Kennzeichen: Ist das Kennzeichen unbekannt, geben Sie alternativ zum mutmaßlichen Kennzeichen die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben an (zum Beispiel „LKW” im Landverkehr).
- Beförderungsroute: Geben Sie die Ländercodes für die Route an.
- Transportausrüstung: Geben Sie die Containernummer an, wenn die Waren in Container befördert werden. Wenn keine Container vorhanden sind, geben Sie dies an.
Lieferbedingungen und Rechnungsinformationen
- Rechnungswährung: Geben Sie die vereinbarte Währung aus Ihrem Geschäftsvertrag ein.
- Warenwert: Erfassen Sie den Gesamtwarenwert in der angegebenen Währung. Bei kostenloser Lieferung z.B. Muster tragen Sie “unentgeltlich” ein (in ATLAS: “0”). Ggf. sind je nach Lieferbedingungen bei der Angabe des in Rechnung gestellten Gesamtbetrags auch Beförderungskosten oder andere Kosten zu berücksichtigen.
- Lieferbedingungen: Geben Sie die vereinbarte Lieferbedingung gemäß Incoterms-Code ein.
Art des Geschäfts und Verfahren
- Wählen Sie die Schlüsselnummer für Ihr Ausfuhrgeschäft aus – z. B. Endgültiger Kauf/Verkauf, ausgenommen direkter Handel mit/durch private(n) Verbraucher(n): 11.
- Wählen Sie das Verfahren aus, zu dem die Waren bei der Ausfuhr angemeldet werden.
Beispiel: Endgültige Ausfuhr einer in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Ware, welche sich nicht in einem vorhergehenden Zollverfahren befunden hat: 1000
Geben Sie ein für “Beantragtes Verfahren”: 10 (1. und 2. Ziffer) und für “Vorhergehendes Verfahren”: 00 (3. und 4. Ziffer).
Geben Sie ein für “Beantragtes Verfahren”: 10 (1. und 2. Ziffer) und für “Vorhergehendes Verfahren”: 00 (3. und 4. Ziffer).
4. Überprüfung und Einreichung
- Überprüfung: Prüfen Sie alle eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Einreichung: Senden Sie die Ausfuhranmeldung elektronisch über ATLAS oder IAAplus an die Zollbehörde.
Prüfung und Freigabe durch die Zollbehörde
- Automatische Prüfung: Das ATLAS-System prüft die Anmeldung automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Manuelle Prüfung: Durch den Zoll wird ebenfalls die Vollständig- und Richtigkeit der Ausfuhranmeldung geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Ausfuhr zulässig ist oder ggf. benötige Ausfuhrgenehmigungen vorhanden sind.
- Freigabe: Bei erfolgreicher Prüfung wird die Freigabe durch eine elektronische Bestätigung erteilt.
Transport und Ausfuhr
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD): Mit der Freigabe und Überlassung der Waren wird ein ABD erstellt. Es enthält die MRN.
- Ausgangsbestätigung: An der Ausgangszollstelle wird die Ware abschließend kontrolliert und die Ausfuhr bestätigt (Ausgangsvermerk).
Nach der Ausfuhr
- Nachweis der Ausfuhr: Der Ausgangsvermerk wird von der Ausgangszollstelle nach erfolgreichem Export erteilt und dient als Nachweis für steuerliche Zwecke.
Merkblätter und weitere Informationen
- Die deutsche Zollverwaltung bietet umfangreiche Merkblätter und Handbücher an, die detaillierte Anweisungen und Erläuterungen zur Ausfuhranmeldung enthalten.
- Handbuch der Zollverwaltung zum Thema Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung, dessen Ziel es ist, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren.
- Kurzanleitung und Handbuch zur IAAplus
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet zahlreiche Merkblätter, die besonders relevante außenwirtschaftsrechtliche Bereiche näher erläutern.
Die Ausfuhranmeldung ist ein wichtiger Schritt im Exportprozess, der eine präzise und rechtzeitige Erfassung der Waren erfordert. Nutzen Sie ATLAS oder IAAplus für die elektronische Abwicklung und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt eingeben. Die MRN und die verschiedenen Codierungen spielen eine entscheidende Rolle im Ausfuhrprozess und müssen sorgfältig gehandhabt werden.