Förderung im Auslandsgeschäft
Förderung und Finanzierung im Auslandsgeschäft
Für exportorientierte Unternehmen bieten sich vielfältige Unterstützungsmaßnahmen beim Schritt ins Ausland.
Außenwirtschaftsförderung in Deutschland
Weltweiter Handel und grenzüberschreitende Investitionen gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland. Beim Auf- und Ausbau internationaler Geschäftsbeziehungen sehen sich Unternehmen jedoch vielen Herausforderungen gegenüber. Institutionen der Wirtschaft und des Staates bieten daher eine breite Palette von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung.
Bewährte Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung sind das Netzwerk der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit ihrer Dachorganisation der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und den Auslandshandelskammern (AHK) sowie die Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland, Germany Trade and Invest (GTAI). Auch die Bundesregierung und die Länder unterstützen die Aktivitäten deutscher Unternehmen, ausländische Märkte zu erschließen und zu sichern.
Für Unternehmen, die ein Engagement auf ausländischen Märkten planen, lohnt es sich, sich mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten vertraut zu machen und die öffentlichen Hilfestellungen zu nutzen, um ihre Risiken zu minimieren und ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Förderprogramme des Bundes
Förderprogramme des Landes NRW
Finanzierung und Zahlungsabsicherung
Die Bundesregierung unterstützt Banken und deutsche Unternehmen aller Branchen dabei, internationale Projekte zu finanzieren und umzusetzen. Auch bei der Absicherung von Exporten und Investitionen ist sie eine verlässliche Hilfe. Hierzu steht eine Vielzahl an Instrumenten zur Verfügung. Die wichtigsten werden im Folgenden vorgestellt.
AKA-Bank
Die AKA-Bank bietet weitreichende Unterstützung bei der Finanzierung von Exportgeschäften sowie bei der administrativen Abwicklung internationaler Transaktionen bei Handelsfinanzierungen.
KfW IPEX-Bank
Die KfW IPEX-Bank betreibt weltweit Projekt- und Exportfinanzierung einschließlich strukturierter Finanzierungen für Großprojekte.
Exportkreditgarantien
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft (www.agaportal.de) die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) sichern deutsche Exportierende und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) unterstützen die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland und sichern die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.
Der Bund hat mit einem Pilotprojekt Forfaitierungsgarantien eingeführt, die die Finanzierung von kleinvolumigen Geschäften bis 10 Mio. Euro ermöglicht.
Das Projekt unterstützt damit im Besonderen KMU und ist bis zum 30. Juni 2026 befristet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Video zu den Hermesdeckungen veröffentlicht: Exportkreditgarantien des Bundes leicht erklärt.
Die IHK Köln bietet in Zusammenarbeit mit der Euler Hermes AG regelmäßig Beratungsgespräche zu den staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes an. Nutzen Sie diese Möglichkeit zu einem kostenlosen Einzelgespräch!
Investitionsgarantien
Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes (www.investitionsgarantien.de).
Klimastrategie für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung
Am 1. November 2023 trat die Klimastrategie für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung in Kraft. Damit bringt die Bundesregierung diese in Einklang mit dem 1,5-Grad-Pfad und reduziert den Treibhausgasfußabdruck langfristig auf Netto Null.
Mit Einführung der Klimastrategie profitieren Exporte für klimafreundliche Projekte von Deckungserleichterungen bei den Exportkreditgarantien. Damit stärkt der Bund deutsche Exportierende in einem hart umkämpften Weltmarkt für klimafreundliche Technologien:
- Die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung wird von 95 auf 98 Prozent erhöht - damit wird die Finanzierung und in dem Zusammenhang ggfs. das deutsche Produkt günstiger.
- Der generell zulässige Auslandsanteil wird auf 70 Prozent erhöht. Damit erhalten Exportierende eine größere Flexibilität beim Sourcing und bessere Angebotspreise.
- Auf die Anzahlungserfordernis für lokale Kosten wird verzichtet. Damit kann der bundesgedeckte Teil der Gesamtfinanzierung steigen und die Kosten für den Kredit können spiegelbildlich reduziert werden.
- Der Entgeltzuschlag für Lokalwährungen (sog. „Weichwährungen“) entfällt. Der Zuschlag hatte gerade „grüne“ Vorhaben behindert, da deren Erträge häufig auch in Weichwährung generiert werden.
Andererseits werden Geschäfte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind, von der Förderung ausgeschlossen (z. B. Exporte im Zusammenhang mit Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung oder Verstromung von Kohle, Erdöl und deren Derivaten).
Anhand von Sektorleitlinien für die Sektoren Energie, Industrie und Transport wird entschieden, welche Zukunftstechnologien sich für Deckungserleichterungen qualifizieren und welche von Deckungsausschlüssen betroffen sind. In allen anderen Sektoren erfolgt künftig eine Klimaprüfung, wenn der Auftragswert mind. 15 Mio. Euro und die Kreditlaufzeit mindestens 24 Monate betragen.
Das Klima-Check-Tool der Bundesregierung führt Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe mit vier aufeinander aufbauenden Modulen schrittweise an den Umgang mit Klimarisiken heran. Zum Management von Klimarisiken hat die Bundesregierung einen Leitfaden veröffentlicht.
Auf der Seite Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung erfahren Sie alles über die Klimastrategie, die Anwendung der Sektorleitlinien und die Deckungserleichterungen und -ausschlüsse. In einem ausführlichen FAQ werden Ihnen die gängigsten Fragen rund um diese Themen beantwortet.
Spezielle Programme für Entwicklungs- und Schwellenländer
Private Unternehmen spielen in der Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern eine immer wichtigere Rolle. Für diese gibt es spezielle Unterstützungsangebote, vorrangig durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dessen beauftragten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit:
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
- sequa gGmbH
- Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Auf den nachfolgenden Internetseiten der IHK Köln finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten in der Entwicklungszusammenarbeit: