Förderung im Auslandsgeschäft

Erfolgreich auf internationalen Messen: So profitieren KMU von Förderprogrammen

Eine Messeteilnahme im Ausland kann ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein. Sowohl der Bund als auch das Land NRW unterstützen internationale Messebeteiligungen mit Förderprogrammen, von denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Messeförderung des Bundes im In- und Ausland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bieten zahlreiche Messebeteiligungen im Ausland an. Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, sich zu günstigen Konditionen an Auslandsmessebeteiligungen des Bundes und selbstständigen Präsentationen der deutschen Wirtschaft zu beteiligen.
Im Inland fördert der Bund die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig ist eine Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden.

Kriterien für die Förderfähigkeit im Inland:

  • Präsentation neu entwickelter, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienste sowie deren Markteinführung
  • Kleinunternehmen, die seit weniger als 10 Jahren existieren, weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz/-bilanzsumme von unter 10 Millionen Euro erwirtschaften.
Nähere Informationen sind beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) zu finden.

Firmengemeinschaftsstände des Landes NRW

Auf professionell gestalteten Gemeinschaftsständen des Landes NRW können Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte zu günstigen Konditionen direkt in den Zielmärkten präsentieren.
Das Angebot umfasst unter anderem einen schlüsselfertigen Messestand inklusive der Standtechnik, firmenübergreifende Werbemaßnahmen, den Sammeltransport der Ausstellungsstücke und das Rahmenprogramm der Veranstaltung.

Gefördert werden Firmengemeinschaftsstände vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Förderung „Messe meets Mittelstand” des Landes NRW

Der Aufwand für einen Messestand übersteigt häufig das Budget kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Das Land NRW unterstützt sie deshalb mit der Förderung „Messe meets Mittelstand”. Dieses Instrument der Außenwirtschaftsförderung ist besonders flexibel angelegt: KMU aus NRW können auf einer Messe ihrer Wahl ausstellen – finanziell unterstützt vom Land NRW. Weitere Informationen: Messe meets Mittelstand | NRW.GLOBAL Business.

Fördervoraussetzungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Haupt- oder Zweigniederlassung in NRW:

  • weniger als 250 Beschäftigte,
  • Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 10 Millionen Euro (bei Messen in EU- und EFTA-Ländern), bzw.
  • Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 50 Millionen Euro bei Messen in allen übrigen Ländern) und
  • unabhängig, d. h. nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines Unternehmens, das kein KMU ist oder seinen Hauptsitz außerhalb von NRW hat.

Messeauswahl:

  • die Auslandsmesse muss im AUMA-Verzeichnis aufgeführt sein
  • sie darf nicht bereits vom Bund oder Land gefördert werden

Förderfähige Leistungen (max. 7.500 Euro):

  • Maßnahmen zur Vorbereitung, z. B. Mailingkosten, Anzeigenschaltung, Flyer
  • Katalogeintrag
  • Standmiete
  • Standaufbau und -abbau durch Dritte
  • externe Dolmetschende
  • Transportkosten für Exponate
Die vollständige Förderrichtlinie hat das Land NRW veröffentlicht.

Antragstellung

Es besteht die Möglichkeit, den Förderantrag online zu stellen. Empfehlenswert ist die Antragstellung im ersten Halbjahr, spätestens jedoch zwei Monate vor Messebeginn.
Auf der Internetseite von NRW.Global Business GmbH, der landeseigenen Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft, steht Ihnen das Außenwirtschaftsprogramm für NRW mit Terminen zu internationalen Messen zum Download zur Verfügung.