Erfolgreich auf internationalen Messen: So profitieren KMU von Förderprogrammen
Messeförderung des Bundes im In- und Ausland
Kriterien für die Förderfähigkeit im Inland:
- Präsentation neu entwickelter, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienste sowie deren Markteinführung
- Kleinunternehmen, die seit weniger als 10 Jahren existieren, weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz/-bilanzsumme von unter 10 Millionen Euro erwirtschaften.
Firmengemeinschaftsstände des Landes NRW
Gefördert werden Firmengemeinschaftsstände vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderung „Messe meets Mittelstand” des Landes NRW
Fördervoraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Haupt- oder Zweigniederlassung in NRW:
- weniger als 250 Beschäftigte,
- Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 10 Millionen Euro (bei Messen in EU- und EFTA-Ländern), bzw.
- Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 50 Millionen Euro bei Messen in allen übrigen Ländern) und
- unabhängig, d. h. nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines Unternehmens, das kein KMU ist oder seinen Hauptsitz außerhalb von NRW hat.
Messeauswahl:
- die Auslandsmesse muss im AUMA-Verzeichnis aufgeführt sein
- sie darf nicht bereits vom Bund oder Land gefördert werden
Förderfähige Leistungen (max. 7.500 Euro):
- Maßnahmen zur Vorbereitung, z. B. Mailingkosten, Anzeigenschaltung, Flyer
- Katalogeintrag
- Standmiete
- Standaufbau und -abbau durch Dritte
- externe Dolmetschende
- Transportkosten für Exponate