Nr. 1394

Güterkraftverkehr und Werkverkehr

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Prüfungen im Verkehrsbereich und bieten Ihnen Merkblätter z. B. zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Aktuelle Information
Änderung durch das „Mobilitätspaket I” ab dem 21. Mai 2022 für den grenzüberschreitenden Verkehr:


Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Markzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der “Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen. Bislang galt dies nur für Beförderungen über 3,5 Tonnen. (Bei nationalen Beförderungen bleibt die Lizenzpflicht wie bisher erst ab 3,5 t zGG.)

Um diese Gemeinschaftslizenz bei der Genehmigungsbehörde zu erhalten, benötigt es einen Fachkundenachweis der IHK. Dazu muss im Vorfeld eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK abgelegt werden. Informationen und Termine zur Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr erhalten Sie bei der IHK Frankfurt am Main.

Ausnahme Fachkundenachweis:
Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sieht vor, die Personen von der Fachkundeprüfung zu befreien, die der Erteilungsbehörde nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben (es wird kein Fachkundenachweis der IHK benötigt!).

Weitere Informationen zu den Regeln und der Ausnahme, erhalten Sie direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Corona-Ausnahmeregelung für den Straßenverkehr
Hier finden Sie vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eine Übersicht über die Ausnahmeregelungen für den Straßengüterverkehr aufgrund COVID-19.