Standortpolitik

Fachkundeprüfung für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Der Unternehmer und die Unternehmerin oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen.
Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die Kammer, in deren Gebiet die zu prüfende Person den Wohnsitz hat. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hat eine Kooperationsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main.