Aus- und Weiterbildung

Textil- und Modeschneiderinnen und Textil- und Modeschneider

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider / zur Textil- und Modeschneiderin vom 25. Juni 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor
Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des
Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
keine Prüfung in Hamburg
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung in Hamburg
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) keine Prüfung in Hamburg keine Prüfung in Hamburg
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung in Hamburg keine Prüfung in Hamburg
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung keine Prüfung in Hamburg keine Prüfung in Hamburg
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag der Ergebnisfeststellung am Tag der Ergebnisfeststellung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen