Schnellcheck & hilfreiche Vorlagen

Berichtsheft führen

Im Berichtsheft dokumentiert der Azubi, was er im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hat. Fehlt dieser Ausbildungsnachweis, droht die Nichtzulassung zur Prüfung. Mustervorlagen für das Berichtsheft stehen am Ende des Dokuments zum Download bereit. Alternativ kann das Berichtsheft auch online geführt werden.

Pflicht zur Führung eines Berichtshefts

Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen, sofern die Ausbildungsordnung dies verlangt. Das Führen des Ausbildungsnachweises dient dem Ziel, Auszubildende und Ausbildende zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung anzuhalten sowie den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie für die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen.

Zulassungsvoraussetzung

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung, auch bei vorzeitiger Zulassung. Umschüler u.a. müssen ebenfalls ein Berichtsheft nachweisen. Für Auszubildende gilt, dass Berichtshefte mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung einzureichen sind. Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist das Berichtsheft sowohl mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 in der Mitte der Ausbildung, als auch mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einzureichen. Die entsprechende Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung wird an den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig übersandt.

Pflichten des Ausbildenden

  • Ausbildende sollen Auszubildende zum Führen von schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweisen anhalten und diese regelmäßig – also nicht erst zur Prüfungsanmeldung – durchsehen.
  • Ausbildende prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich. Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen sie die ordnungsgemäße Führung mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektronisch (z.B. durch Austausch bestätigender Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.
  • Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen.
  • Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter o. ä. sind den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung zu stellen.
  • Ob das Berichtsheft täglich, wöchentlich oder monatlich zu führen ist, entscheidet der Ausbildende.
  • Ob das Berichtsheft als Fließtext oder nur in Stichworten zu führen ist, entscheidet der Ausbildende.

Einreichen des Berichtsheftes

Der Ausbildungsnachweis wird digital mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, sowohl zu Teil 1 als auch zu Teil 2, eingereicht. Zur mündlichen Prüfung muss das Berichtsheft nicht mitgebracht werden! Das Berichtsheft wird über das Azubi-Infocenter hochgeladen. Keine Registrierungsdaten für das Azubi-Infocenter? Dann beantrage sie direkt hier über unser Formular.
Bitte lade mit jeder Anmeldung zur Abschlussprüfung ALLE Berichtshefte hoch, die du bis dahin geführt hast.

Schnell-Check Berichtsheft für Azubis:

Für die Einreichung des Berichtsheftes für die Zulassung/Anmeldung zur Prüfung hier ein Schnell-Check:
  1. Das Berichtsheft wird über das Azubi-Infocenter hochgeladen. Es können maximal 20MB pro Datei, bzw. 50MB insgesamt hochgeladen werden.
  2. Auf jeder Seite geben Sie Ihren Namen, das Ausbildungsjahr und den Berichtszeitraum an.
  3. Bitte stellen Sie vor der Abgabe sicher, dass Ihr Berichtheft täglich, wöchentlich, mindestens aber monatlich in möglichst einfacher Form schriftlich oder elektronisch geführt ist (Umfang: mindestens 1 DIN A4-Seite je Monat). Eine Einreichung ist ab der Sommerprüfung 2021 nur noch digital möglich.
  4. Bitte überprüfen Sie, ob die gesamte Ausbildungszeit (Zeiten im Betrieb und Zeiten in der Berufsschule) dokumentiert und nachgewiesen ist. Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung sowie die Themen des Berufsschulunterrichts wiedergeben.
  5. Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Stellen Sie bitte sicher, dass Abwesenheiten, wie Urlaub, Krankheit und sonstige Verhinderungsgründe, dokumentiert sind.
  6. Das Berichtsheft muss regelmäßig geführt und vom Ausbilder durchgesehen und abgezeichnet worden sein (bei schriftlichen Berichtsheften per Unterschrift, bei elektronischen Berichtsheften auch auf andere Weise). Dass dieses so erfolgt ist, bestätigen Sie und Ihr Ausbilder uns ausschließlich auf dem Anmeldeformular, das Ihr Ausbilder von uns für die Zulassung zur Prüfung erhalten.
  7. Das Berichtsheft ist auch nach Abgabe bis zum Ende der Ausbildung weiterzuführen.
  8. Ab Sommer 2021 entfällt eine Rücksendung der eingereichten Berichtshefte, da die Berichtshefte ab dieser Prüfung nur noch digital eingereicht werden.

Berichtsheft-Vorlagen und Online-Pflege

Damit Sie Ihr Berichtsheft ordnungsgemäß führen können, bieten wir Ihnen Berichtsheft-Vorlagen bzw. Muster als Formular an, so können Sie Ihr Berichtsheft direkt an Ihrem Computer schreiben. Mit dem Deckblatt komplettieren Sie Ihr Berichtsheft.
Alternativ dazu gibt es für alle neuen Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Berichtsheft online zu führen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausbildungsbetrieb sich registriert hat. Nähere Informationen finden Sie hier.