Ausbildung
Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun?
1. Sie verlängern die Ausbildung
Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr.
Was muss ich tun, wenn ich die Ausbildung verlängern möchte?
Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder. Mit ihm gemeinsam füllen Sie den Antrag auf Verlängerung aus, der als Download hier bereitsteht. Ihr Ausbilder reicht den Antrag bei der Handelskammer Hamburg ein. Sie beide erhalten dann eine Bestätigung der Verlängerung.
Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder. Mit ihm gemeinsam füllen Sie den Antrag auf Verlängerung aus, der als Download hier bereitsteht. Ihr Ausbilder reicht den Antrag bei der Handelskammer Hamburg ein. Sie beide erhalten dann eine Bestätigung der Verlängerung.
Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?
Ja. Jeder Auszubildende hat die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, auch Auszubildende, die sich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Der Ausbildungsbetrieb meldet Sie bei der Berufsschule neu an, wenn der Ausbildungsvertrag verlängert wird.
Ja. Jeder Auszubildende hat die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, auch Auszubildende, die sich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Der Ausbildungsbetrieb meldet Sie bei der Berufsschule neu an, wenn der Ausbildungsvertrag verlängert wird.
Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung an?
Wenn Sie den Ausbildungsvertrag verlängert haben, erhält Ihr Ausbilder automatisch eine Aufforderung zur Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.
Wenn Sie den Ausbildungsvertrag verlängert haben, erhält Ihr Ausbilder automatisch eine Aufforderung zur Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.
Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
Welche Prüfungsteile werden wiederholt?
Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Prüfungsteile von Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.
Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Prüfungsteile von Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.
2. Sie verlängern die Ausbildung nicht
Damit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen.
Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer an?
Bitte nehmen Sie in den nächsten Tagen mit der Handelskammer Kontakt auf, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, damit Sie für den nächsten Prüfungstermin eingeplant werden können. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig anmelden.
Bitte nehmen Sie in den nächsten Tagen mit der Handelskammer Kontakt auf, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, damit Sie für den nächsten Prüfungstermin eingeplant werden können. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig anmelden.
Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?
Nein. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen.
Nein. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen.
Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?
Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.
Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.
Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
Welche Prüfungsteile werden wiederholt?
Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Prüfungsteile von Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.
Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Prüfungsteile von Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.
3. Sie haben die Prüfung bereits zum dritten Mal erfolglos abgelegt
In diesem Fall haben Sie endgültig nicht bestanden und können die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.
4. Sie sind Umschüler oder Rehabilitand
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Bildungsträger, inwieweit eine Verlängerung Ihrer Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.