Arbeitseinsätze in anderen EU-Ländern: A1 Bescheinigung nicht vergessen
Innerhalb der EU sind Arbeitnehmer verpflichtet, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen bzw. Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Arbeitgeber müssen die Bescheinigung für ihre Arbeitnehmer elektronisch beantragen.