Italien: Baustellenpunkteführerschein
Seit 1. Oktober 2024 kann italienweit der neue “Punkteführerschein für Baustellen” beantragt werden. Dieser ist für alle Unternehmen und Selbstständigen verpflichtend mitzuführen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind; das gilt auch für Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter. Ziel ist es, die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen und Schwarzarbeit zu verhindern.
Der Punkteführerschein ist über das Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats (Ispettorato Nazionale del Lavoro - INL) zu beantragen. Der Zugang erfolgt mittels persönlicher SPID- oder CIE-Authentifizierung. Die erforderlichen Nachweise werden über eine Selbsterklärung erbracht.
Die Vorschrift gilt sowohl für in Italien ansässige Unternehmen als auch für Unternehmen und Selbstständige aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten. Diese müssen den Punkteführerschein oder ein gleichwertiges bzw. nach italienischem Recht anerkanntes Dokument vorlegen.
Ausländische Unternehmen und Selbständige, die in der EU angesiedelt sind, müssen eine Eigenerklärung abgeben, mit der sie bestätigen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese ist per zertifizierter E-Mail (PEC) an dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it zu senden.
Der Punkteführerschein kann widerrufen werden, falls bei späteren Kontrollen festgestellt wird, dass eine oder mehrere der gemachten Angaben in der Selbsterklärung nicht der Wahrheit entsprechen.
Bei Nichtvorliegen des Baustellenpunkteführerscheins drohen entsprechende Sanktionen.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsch-Italienische Handelskammer in Mailand.